Einbürgerungsfeier verpflichtend?

3 Antworten

Verpflichtend ist das falsche Wort, ich würde es als Notwendigkeit sehen und daher unbedingt hingehen, Urlaub sollte kein Thema sein. Diese Feiern werden nicht zum Spaß abgehalten, eine Teilnahem solltest du daher als Ehre verstehen

Da ich aber gerade erst aus dem Sommerurlaub zurückgekommen bin, kann ich das leider nicht.

Selbstverständlich kannst Du das.

Die Einbürgerungsfeier ist ein Grund für Sonderurlaub nach § 616 BGB. Er steht Dir zu, wenn Du vorübergehend und aus persönlichen Gründen verhindert bist, Deine Arbeit auszuüben.

Ob der Tag bezahlt werden muss oder nicht, hängt von den Vereinbarungen im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag ab.

Meist steht in Arbeits-, bzw. Tarifverträgen, für welche "Verhinderungen" Sonderurlaub bezahlt wird. Das sind z.B. eigene Hochzeit, Todesfall naher Angehöriger oder auch Geburt des eigenen Kindes.

Andere "Ereignisse" wie z.B. ein Gerichtstermin, oder ein Notfall wie Wasserrohrbruch oder eben die Einbürgerung werden in Arbeits-, anwendbaren Tarifverträgen oft "abgedungen". Das bedeutet, der AG muss Dich zwar freistellen, aber nicht bezahlen.

 Was soll ich jetzt in dem Fall machen?

Dem AG die Einladung zeigen und einen freien Tag beantragen. Das ist ein einmaliges Ereignis und Du solltest meiner Meinung nach teilnehmen.

Ob die Feier verpflichtend ist, weiß ich nicht.

Ich bin jedoch sicher, daß Du für diesen Tag frei bekommst oder später kommen darfst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.