Eigentumskünigung?
Mein Vermieter hat das Objekt vor 2 Jahren erworben. Die Tochter ist angeblich letztes Jahr eingezogen obwohl sie nie dort war!(Wohnung über uns) die Sache wurden 1 Woche später von den Mitarbeitern wieder aus der Wohnung entfernt und die Nichte Und deren Mann sind dann dort eingezogen...sie haben inzwischen ein Kind. In einem Neuen Schreiben einer 2 Kündigung(eigenbedarf) des Vermieters steht das die Tochter in einer Wg zusammen eingezogen ist mit ihrer Cousine und deren Mann und wg des Kindes sie jz ausziehen muss und die Wohnung von uns haben möchte. Die Tochter war niemals hier! Das ist alles ein Plan um uns hier rauszubekommen das Wissen wir! Kann man gegen sowas Anwaltlich erfolgreich vorgehen da es hier ja bewusst um einen Fakeeinzug geht um uns rauszubekommen. Es ist unfassbar was Vermieter heute alles machen in diesem Land und zu welchen Mittel sie greifen.
Wieviele Wohnungen hat das Haus?
Eigentlich 4 nur nutzen sie die Wohnungen unten als Lagerräume
5 Antworten
Eine begründete Eigernbedarfskündigung ist zulässig.
Eine Eigenbedarfskündigung gilt in der Regel dann als rechtsmissbräuchlich, wenn der Bedarf beim Aussprechen der Kündigung nicht besteht. Das ist ebenso der Fall, wenn der Bedarf während der Kündigungsfrist entfällt, dies dem Mieter jedoch nicht mitgeteilt wird.
Liegt der Eigenbedarf bereits bei Abschluss des Mietvertrages vor und wurden Mieter darüber nicht informiert, ist eine solche Kündigung gemäße BVerfG in der Regel rechtsmissbräuchlich und unwirksam
Wird Eigenbedarf angemeldet, obwohl ein solcher nicht vorliegt oder bereits bei Vertragsschluss vorhanden ist, kann das strafrechtliche Folgen haben. Zudem können Mieter Schadensersatz geltend machen.
Gegen vorgetäuschten Eigenbedarf kann man vorgehen. Ich empfehle da zunächst einen Anwalt für Mietrecht.
Ist man schon ausgezogen, kann man auch später noch wegen einem vorgetäuschten Eigenbedarf Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie soll ein Forum das beurteilen. Du benötigst einen Fachanwalt für Mietrecht, kein Laienforum. Es hilft dabei, wenn du eine Art Chronologie vorher niederschreibst. Einiges lässt sich nachprüfen und als Indizien verwerten, so z.B. ob die gemeldeten Personen überein stimmen usw.
allein schon der Widerspruch gegen die Kündigung sollte rechtssicher sein.
Ja, da solltest du dich wehren. Deine Chancen stehen gut, dass du in der Wohnung bleiben darfst. Eigenbedarf als Kündigungsgrund ist nunmal kein Freifahrtsschein.
Eigentlich 4 nur nutzen sie die Wohnungen unten als Lagerräume
Bereits hier fährt die Eigenbedarfskündigung gegen die Wand! Es handelt sich dann um eine Fehlnutzung des Wohnraumes und es stehen unkritisch freie Wohnflächen zur Verfügung, die zuvor primär genutzt werden müssten.
Gibt ja auch schon Leute mit Fachwissen hier die ähnliches erlebt haben. Danke trotzdem für deine Antwort