Eigene wohnung wärend des abis finanzieren?

3 Antworten

Hol dir Hilfe von einer Beratungsstelle für jugendliche und junge erwachsene. Die können eine Notlage sicher feststellen.

Mit dieser Stellungnahme kannst du zum jobcenter gehen und Bürgergeld beantragen, wenn deine Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet werden. Bafög wäre auch zu prüfen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Der Staat finanziert dich in der Regel nicht! Wenn deine Eltern den Auszug nicht finanzieren, dann wird das ggf. nichts.

Du kannst dich natürlich jetzt ans Jugendamt wenden und deine häusliche Situation schildern und sehen, ob man z.B. eine Wohngruppe für dich als geeignet erachtet.

Wenn es sich bei dir um psychische Gewalt handelt, dann solltest du dich mit einem Arzt beraten ob er dir zumindest schon mal ein Gutachten erstellt, dass du unbedingt ausziehen musst. Das erhöht deine Chancen, das z.B. ab Volljährigkeit das Jobcenter dir eine Kostenübernahme für die eigene Wohnung gibt. Das Geld würde man dann versuchen bei deinen Eltern (also deiner Mutter und deinem leiblichen Vater) wiederzuholen.


Rheinflip  02.09.2024, 12:44

Mit 17 gibt's eher eine Wohnung

Kessie1  02.09.2024, 12:53
@Rheinflip

Die muss ja auch erstmal gefunden werden. Und bei wirklich dringlichen Fällen muss ja schnell was passieren. Zumal mit 17 die Eltern den Mietvertrag mitunterschreiben müssten...

Du würdest Kindergeld und Unterhalt von deinen Eltern bekommen.

Den Rest kannst du übers Amt aufstocken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

dancefloor55  02.09.2024, 06:51

wieso sollte das Amt da was zahlen? Die Eltern sind dafür zuständig - deswegen bekommt er/sie ja den Unterhalt

Wenn Unterhalt + Kindergeld nicht ausreicht kann man Bafög beantragen. Dazu wird man sich aber je nach Wohnort vielleicht noch einen Minijob suchen müssen um um die runden zu kommen.

Kessie1  02.09.2024, 12:38
@dancefloor55

Zudem kommt erschwerend hinzu, dass Schülerbafög in der Regel nicht gezahlt wird, wenn eine allgemeinbildende Schule besucht wird und diese Schulform vom Elternhaus erreichbar ist.

Und @ Jana: die Eltern müssen einen Auszug NICHT finanzieren.

Wenn das volljährige Kind unter gar keinen Umständen bei den Eltern wohnen bleiben kann, aufgrund psychischer oder physischer Misshandlung, DANN kann es zu einer Kostenübernahme durch das Jobcenter kommen (die sich das Geld versuchen bei de Eltern wiederzuholen) oder zu einer Aufnahme in eine Wohngruppe.

Jana174923  02.09.2024, 12:43
@Kessie1

Die eltern müssen aber Unterhalt leisten entweder als Barunterhalt oder in Wohnung / Lebensmittel etc.