Ebay fordert Steuer ID kann es Probleme geben?
Hallo zusammen,
Vorerst ist es etwas lang geschrieben, aber kurz und knapp hier zusammengefasst geht es mir um die Sorgen mit dem Finanzamt…
Hierbei geht es um eine Frage aus dem Portal, eBay. Eventuell kennt sich der oder die eine Person damit etwas aus oder hat eventuell davon schon etwas gehört.
ich als Privatperson habe (vor etwa zwei Wochen ) eine automatische Mitteilung von eBay erhalten, wo ich meine Steuer ID hinzufügen muss, da ich sonst den Verkauf nicht mehr ausgezahlt bekomme.
Natürlich das erste, was ich gemacht habe bei eBay telefoniert. Diese meinten es sei eine automatische Nachricht des Systems, wenn man:
1.mehr als 30 Artikel verkaufe
oder
2.mehr als 2000€ einnimmt
Da ich immer Buchführung von meinen Verkäufen dokumentiere, bin ich bei über 30 Artikel mittlerweile angekommen ( wobei die Grenze mit 2000€ auch nahe liegt).
Zumindest Ebay meinte zu mir ich solle mir diesbezüglich keine Gedanken machen, und es liegt im Ermessen des Finanzamtes Ob etwas kommen sollte oder nicht.
Natürlich erklärte ich auch, dass ich als Hobbyschrauber über die Jahre viele Teile eingesammelt habe von Fahrzeugen, was der Tat entspricht und ich somit viel zum veräußern habe, aber unter dem Wert der Händler in eBay liegt.
Da ich mir denn noch Gedanken mache und hoffe, dass da nichts vom Finanzamt kommen soll und ich gerade wieder einen weiteren Artikel verkauft habe, mache ich mir von Verkauf zu Verkauf Gedanken und hoffe, dass nichts auf mich kommen soll.
Da ich nicht im Händler Ausmaß konkurriere!
Die Entscheidung Fälle jedoch nicht Ich , sondern das Finanzamt.
(wenn es so weitergeht, schließe ich mein Jahr auf eBay nach schätzungsweise mit etwa 40/45 Verkäufen ab und etwa 2500€ Einnahme)
Die große Frage nach dem langen Trend jedoch ist was meint Ihr dazu? Sind meine sorgen begründet…
Vielen Dank für Ihre Erfahrung und hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Nur weil ebay dies melden muss, heißt es noch lange nicht, dass der Vorgang steuerlich relevant ist oder du gewerblich handelst, weil es dafür gesetzlich relativ eindeutige Definitionen gibt.
- Private Veräußerungsgeschäfte (Keller, Kleiderschrank etc. ausräumen) --> sind nur steuerbar, wenn ein Gewinn erzielt wird und zwischen An- und Verkauf weniger als 1 Jahr liegen.
- gewerbliches Handeln --> bedingt ein wiederkehrendes Teilnehmen am Waren und Dienstleistungverkehr mit dem Zweck Gewinn zu erzielen
Vgl. §§ 15, 23 EStG
Wenn du alte Fahrzeuge kostengünstig ausschlachtest um die Teile mit Gewinn zu verkaufen ist das ganz genau das was man unter gewerblichem Handeln versteht.
Ob es sich um Neuware handelt ist belanglos sondern ob du im Verkauf mehr für diese Produkte erhältst, als sie dich in der Anschaffung kosten und ob du diese anschafft um damit Geld zu verdienen.
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.
Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.
Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.
Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Das schreibt z.B. eBay dazu:
Liebe Verkäufer*innen,
durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist eBay dazu verpflichtet, Ihre Transaktionsdaten an die zuständigen Steuerbehörden zu melden, wenn Sie die Meldegrenze erreichen.
Diese Meldungen erfolgen einmal jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr. Die ersten Meldungen werden im März 2024 für das Jahr 2023 eingereicht.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie unserer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, damit alles transparent bleibt.
Die Kopie Ihrer Meldedaten wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie in einer CSV-Datei, die nur Ihnen bereitgestellt wird, einen Überblick über all Ihre Transaktionen. Sobald die PDF- und CSV-Dateien verfügbar sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail sowie einen Hinweis in Ihrem eBay-Konto.
Sie haben noch weitere Fragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Dann schauen Sie gerne auf unserer Verkäuferportalseite Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) vorbei.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Das ist gut zu wissen da alle Produkte aus alten Fahrzeugen stammen und es keine Neuwaren sind treffe ich in dieses Profil nicht ein.