Ebay fordert Steuer ID kann es Probleme geben?

Isuzu189  15.09.2024, 12:01

Hast du denn Gewinne erzielt mit deinen Verkäufen?

Stryl 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 12:09

Da ich sie lange besitze und aus Schlachtungen kommen sage ich Vorsicht mal ja. Jedoch immer unter den Preisen der Händler.

2 Antworten

Nur weil ebay dies melden muss, heißt es noch lange nicht, dass der Vorgang steuerlich relevant ist oder du gewerblich handelst, weil es dafür gesetzlich relativ eindeutige Definitionen gibt.

  1. Private Veräußerungsgeschäfte (Keller, Kleiderschrank etc. ausräumen) --> sind nur steuerbar, wenn ein Gewinn erzielt wird und zwischen An- und Verkauf weniger als 1 Jahr liegen.
  2. gewerbliches Handeln --> bedingt ein wiederkehrendes Teilnehmen am Waren und Dienstleistungverkehr mit dem Zweck Gewinn zu erzielen

Vgl. §§ 15, 23 EStG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Stryl 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 12:13

Das ist gut zu wissen da alle Produkte aus alten Fahrzeugen stammen und es keine Neuwaren sind treffe ich in dieses Profil nicht ein.

kevin1905  15.09.2024, 15:49
@Stryl

Wenn du alte Fahrzeuge kostengünstig ausschlachtest um die Teile mit Gewinn zu verkaufen ist das ganz genau das was man unter gewerblichem Handeln versteht.

Ob es sich um Neuware handelt ist belanglos sondern ob du im Verkauf mehr für diese Produkte erhältst, als sie dich in der Anschaffung kosten und ob du diese anschafft um damit Geld zu verdienen.

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.

Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.

Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Das schreibt z.B. eBay dazu:

Liebe Verkäufer*innen,

durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist eBay dazu verpflichtet, Ihre Transaktionsdaten an die zuständigen Steuerbehörden zu melden, wenn Sie die Meldegrenze erreichen. 

Diese Meldungen erfolgen einmal jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr. Die ersten Meldungen werden im März 2024 für das Jahr 2023 eingereicht. 

Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie unserer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, damit alles transparent bleibt. 

Die Kopie Ihrer Meldedaten wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie in einer CSV-Datei, die nur Ihnen bereitgestellt wird, einen Überblick über all Ihre Transaktionen. Sobald die PDF- und CSV-Dateien verfügbar sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail sowie einen Hinweis in Ihrem eBay-Konto.

Sie haben noch weitere Fragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Dann schauen Sie gerne auf unserer Verkäuferportalseite Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) vorbei.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team