EBay Artikel beim verpacken beschädigt, Kauf abgebrochen. Nun droht Käufer rechtlich vorzugehen?
Hallo, ich hatte ein Mainboard Bundle mit CPU, RAM und WLAN/Bluetooth Adapter für 149€ auf eBay verkauft. Der Verkäufer hat auch regulär bezahlt, doch beim Verpacken ist mir das Kabel des WLAN/Bluetooth Adapters kaputt gegangen, also brach ich den Kauf unter Artikel ist beschädigt ab. Ich hatte dem Käufer dies auch mitgeteilt, das es mit leid tut, und ich das Bundle ohne den Adapter für 120€ von mir aus als Entschädigung verkaufen würde, was auch wirklich fair wäre, da der Prozessor alleine so viel kostet.
Mit seinen letzten Nachrichten:
„ Wer glaubt eigentlich diese Lüge, dann senden Sie mir einen Ersatzartikel. Ich habe einen gültigen Kaufvertrag mit Ihnen lt. BGB geschlossen und bestehe auf Vertragserfüllung! Sorry „
( Reaktion nachdem ich meinte, dass ich beim verpacken den Artikel beschädigt habe )
„Habe eBay über Ihre Vorgehensweisen hier informiert“
( hat er dann auch )
„Ebay ist informiert und es werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.“
( Nach erneuten entschuldigen, Aufklärung des Sachverhalts )
Dann hatte ich das mit dem verkaufen des Bundels ohne Adapter für günstigeren Preis gefragt, seitdem jedoch keine Antwort.
Der Käufer hatte mit mir einen Kaufvertrag, jedoch habe ich mich entschuldigt, den Sachverhalt aufgeklärt und einen Kompromiss im Sinne von einem vergünstigten Bundle genannt.
Ich weiß, dass es blöd gelaufen ist, jedoch gibt er keine Antwort mehr, und ich habe keinen Bock auf irgendetwas rechtlich eingeleitetes. Schadensersatz erst recht nicht.
was meint ihr, was könnte ich noch tun, mir ist klar, dass er dagegen vorgehen kann, aber lohnt es sich das überhaupt? Falls ja, wie sollte ich jetzt handeln?
4 Antworten
Du kannst nachweisen, dass die Ware beschädigt ist und damit hat es sich:
Belege den Schaden mit Fotos.
Zunächst sollte zwischen gewerblich und privat, sowie Neuware und Gebrauchtem unterschieden werden. Sollte es sich um Neuware handeln ist durchaus unkritisch ein Nachlieferungsanspruch, alternativ Schadensersatz gegeben. Sollte es sich um Gebrauchtes handeln und eine Nachlieferung nicht möglich sein, handelt es sich um eine Unmöglichkeit. Hierbei kommt Schadenersatz in Betracht, wobei es sich als schwierig erweisen dürfte, exakt einen Artikel mit gleichem Alter, Zustand etc zu finden und folglich den genauen Betrag zu belegen.
Es ist hier dem Käufer per Zahlungsfunktion der Betrag zurück zu erstatten; dabei die Situation möglichst genau zu Hinterlegen. Ein Bestandteil ging beim Verpacken zu Bruch, keine Antwort käuferseits bezüglich einer Teillieferung bekommen.
Ebay teilt keine Verkäuferidentität mehr standardmäßig mit. Ist darüber hinaus auch sehr sparsam mit dem Mitteilen von der Identität des Verkäufers. Insofern könnte es sich auch als Hürde für den Anspruchsteller erweisen.
Du solltest das gezahlte Geld vollständig erstatten.
Vielleicht beruhigt sich der Käufer dann.
Andererseits kann er m.M.n. tatsächlich auf Vertragserfüllung bestehen.
Theoretisch hat er recht, das der Artikel Beschädigt ist ist dein Problem nicht seines. Du müsstest also entsprechenden Ersatz auftreiben.
Macht aber keiner, denke auch nicht das da viel kommt. Wegen 150 Euro bemüht keiner einen Anwalt oder so