Duldung Abschiebung?

1 Antwort

Wer in Deutschland eine Duldung hat, ist eigentlich zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet. Die Ausreisepflicht wird nur nicht durchgesetzt. Der Geduldete kann das Land aber freiwillig verlassen. Es ist also aus deutscher Sicht durchaus zulässig, dass der Geduldete Deutschland verlässt und nach Frankreich geht.

Eine andere Frage ist, ob Frankreich den Geduldeten haben will. Wahrscheinlich hat er auch da kein Aufenthaltsrecht.