Dürfte Höcke gar nicht im Landtag sein?
Die AfD gewinnt nach aktuellem Stand in Thüringen 31 Direktmandate, aber darf 32 Sitze belegen. Da Höcke in seinem eigenen Wahlkreis der CDU unterlag, also nicht gewählt wurde, kann er nun als Spitzenkandidat der Landesliste genau diesen einen zusätzlichen Sitz belegen.
Soweit so "gut" bzw. normal. Nun gibt es aber ein extrem pikantes Detail.
Im Vorfeld hat Höcke zwei Kandidaten der AfD vermutlich rechtswidrig die Unterschrift verweigert, weil sie wohl nicht zu 100% Ja-Sager waren. Sie durften demnach nicht direkt antreten und es gab im Wartburgkreis I, sowie Wartburgkreis II demnach keine AfD-Direktkandidaten. In beiden Kreisen bekam die AfD als Zweitstimme die meisten Stimmen und somit ist sehr wahrscheinlich, dass diese beiden Kandidaten auch ein Direktmandat bekommen hätte. Höcke wäre damit rausgekegelt worden.
Höcke hatte damals lange nach einem für ihn guten Wahlkreis gesucht, denn ihm war schon lange klar, dass viele Direktkandidaten gute Ergebnisse einfahren würden und es so nahezu unmöglich wäre, über die Landesliste nachzurücken.
Was denkt ihr? Was stand bei Höcke im Vordergrund? Kalkül? Sich Kritikern einfach zu entledigen oder ist es eine Mischung? ist es etwas ganz anderes?
Was würde passieren, wenn die beiden ausgebooteten Kandidaten klagen würden und die Wahl anfechten würden? Immerhin wurden sie ja von der Basis demokratisch bestimmt und es gab schon davor ein Rumoren, dass Höcke die Unterschriften nicht verweigern darf.
2 Antworten
Reines Machtkalkül, offiziell wird das ja als ärgerlicher, formaler Fehler bezeichnet. Ob das tatsächlich rechtswidrig ist, sollte im Falle des Falles gerichtlich geklärt werden.
Ich sehe zumindest eine Begründung, denn die von der Basis bestimmten Kandidaten können nicht ohne Grund von einer höheren Instanz abgelehnt werden. Den Grund hatte man offenbar nie bzw. offiziell jedenfalls nicht.
Vermutlich ist das legal. Nicht gerade die feine englische Art, aber es wohl legal
Ich vermute leider nichts. Die Typen müssten ja IMHO selbst klagen. Also die Betroffenen. Ich glaube nicht, dass die Wähler Thüringens das könnten. Und ich fürchte, dass sie das nicht wagen.
Das ist die Frage. Ich denke nicht, dass es legal ist. Es gibt A) Parteistatuten und B) Das Parteiengesetz.
Klar ist, dass auch in der Satzung der AfD steht, dass nicht Sonnenkönig Höcke über die Liste beschließt. Es beschließt der Landesparteitag mittels ordentlicher Wahl.
Interessant ist demnach vor allem der Passus in §7. PartG. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 schon mal geurteilt (damals ging es um irgendwelche Probleme bei der CDU mit Wohnsitzen der Mitglieder), dass kleinere Fehler eher unerheblich sind, zumal diese keine sichtbare und begründbare Auswirkung auf die Wahlentscheidung hatten.
Hier handelt es sich aber um einen Fehler, der einen gravierenden Unterschied gemacht hat, weil es die Zusammensetzung des Parlaments ganz entscheidend verändert hat und weil es darüber hinaus demokratisch illegitim ist, eine Wahl dadurch ins Absurde zu überführen, dass man anschließend eine Unterschrift verweigert.