Dürfte der Arzt das ( rechtlich gesehen)?
Angenommen ein Patient ist einen kritischen Zustand und braucht dringend ein Medikament. Da er jedoch verwirrt ist wehrt er sich. Dürfte der Arzt jetzt den Arm festhalten um ihn zum Beispiel eine Spritze zu geben? Oder wäre dass nicht in Ordnung?
Ist die Frage auf dich bezogen?
Nee. Ist für mein Buch.
8 Antworten
Er muß sogar, sonst droht im eine Strafverfolgung nach § 323c StGB, unterlassene Hilfeleistung, insbesondere deshalb, weil er als Arzt eine Garantenstellung bekleidet.
In so einem Fall wird zwischen Nutzen und Risiko abgewogen.
Ärzte müssen immer das Wohlergehen ihrer Patienten an die erste Stelle setzen.
Liebe 🌞 Grüße
Ja dürfte er auf Grundlage des rechtfertigenden Notstands.
Da er jedoch verwirrt ist wehrt er sich
Hier ist er jedoch nicht einsichtsfähig und damit nicht in der Lage, die Konsequenzen vernünftig abzuwägen.
Die Verwirrung kann durch die Anwendung der Zwangsmaßnahme entstanden sein. Ein aktives herbeiführen einer solchen Situation wäre damit eine fahrlässigkeit seitens des Arztes: Der Patient wehrt sich schließlich aufgrund der Zwangsmaßnahme.
Heyho,
Wenn ein Patient eine ärztliche Maßnahme oder medikamentöse Einnahmen verweigert und er das bei vollstem Bewußtsein tut, darf der Arzt keinen Zwang anwenden: Bestes Beispiel dafür sind Chemotherapien für Krebspatienten.
Entsprechende Maßnahmen dürfen erst dann vollzogen werden, wenn der Patient nicht mehr bewusst eine Entscheidung fällen kann, ob er ein Medikament oder eine Behandlung ablehnt oder nicht. Hier dürfen lebenserhanltende Maßnahmen, auch unter Zwang, angewendet werden.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Wenn der Patient sich in Gefahr befindet, dann muss er das sogar.
Nein, das dürfte er nicht. Sofern der Patient die Behandlung bewusst ablehnt, gilt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ... auch wenn diese entscheidungen das Sterberisiko für den Patienten erhöhen, darf der Arzt keinen Zwang ausüben. Erst, wenn der Patient nicht mehr Entscheidungsfähig ist, dürfen entsprechende Maßnahmen vollzogen werden und nicht vorher. Demnach ist der rechtfertigende Notstand in einem solchen Fall nicht zutreffend.