Dürfte der Arzt das ( rechtlich gesehen)?

Hendrik99834  07.09.2024, 16:58

Ist die Frage auf dich bezogen?

Jozen808135 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 17:06

Nee. Ist für mein Buch.

8 Antworten

Er muß sogar, sonst droht im eine Strafverfolgung nach § 323c StGB, unterlassene Hilfeleistung, insbesondere deshalb, weil er als Arzt eine Garantenstellung bekleidet.

In so einem Fall wird zwischen Nutzen und Risiko abgewogen.

Ärzte müssen immer das Wohlergehen ihrer Patienten an die erste Stelle setzen.

Liebe 🌞 Grüße

Ja dürfte er auf Grundlage des rechtfertigenden Notstands.


PumPum2004  07.09.2024, 17:01

Nein, das dürfte er nicht. Sofern der Patient die Behandlung bewusst ablehnt, gilt hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ... auch wenn diese entscheidungen das Sterberisiko für den Patienten erhöhen, darf der Arzt keinen Zwang ausüben. Erst, wenn der Patient nicht mehr Entscheidungsfähig ist, dürfen entsprechende Maßnahmen vollzogen werden und nicht vorher. Demnach ist der rechtfertigende Notstand in einem solchen Fall nicht zutreffend.

MaxMusterman249  07.09.2024, 17:04
@PumPum2004
Da er jedoch verwirrt ist wehrt er sich

Hier ist er jedoch nicht einsichtsfähig und damit nicht in der Lage, die Konsequenzen vernünftig abzuwägen.

PumPum2004  07.09.2024, 17:06
@MaxMusterman249

Die Verwirrung kann durch die Anwendung der Zwangsmaßnahme entstanden sein. Ein aktives herbeiführen einer solchen Situation wäre damit eine fahrlässigkeit seitens des Arztes: Der Patient wehrt sich schließlich aufgrund der Zwangsmaßnahme.

Heyho,

Wenn ein Patient eine ärztliche Maßnahme oder medikamentöse Einnahmen verweigert und er das bei vollstem Bewußtsein tut, darf der Arzt keinen Zwang anwenden: Bestes Beispiel dafür sind Chemotherapien für Krebspatienten.

Entsprechende Maßnahmen dürfen erst dann vollzogen werden, wenn der Patient nicht mehr bewusst eine Entscheidung fällen kann, ob er ein Medikament oder eine Behandlung ablehnt oder nicht. Hier dürfen lebenserhanltende Maßnahmen, auch unter Zwang, angewendet werden.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Wenn der Patient sich in Gefahr befindet, dann muss er das sogar.