Dürfen Lehrer den Rucksack durchsuchen?

8 Antworten

Nein, dürfen sie nicht. Da kann in der Schulordnung stehen, was will.

Eigentlich ist es ja so, das Lehrer ohne Einverständnis der Schüler nicht den Rucksack durchsuchen dürfen. 

Nicht ganz richtig, bei Minderjährigen Personen nicht ohne Zustimmung der Eltern.

Ab 14/16? haben die Kinder etwas mehr Selbstbestimmung aber auch hier können die Eltern das overrulen und im Beisein derer eine Nachschau auch gegen den Willen des Schülers durchsetzen.

Die Alternative welche die Schule hat ist die Polizei zu rufen und denen entsprechende Beweise liefern warum angenommen wird, dass in deinem Rucksack illegale Objekte sein könnten.

Ohne begründeten Verdacht wäre die Nachschau der Polizei nur freiwillig möglich, nur mit entsprechenden Verdacht wäre eine Durchsuchung möglich.

Wenn aber in der Schulordnung steht das die Lehrer das bei Verdacht auf Drogen etc. dürfen, wie sieht es dann aus?

Ist wie bei Kinos, reicht nicht aus, aber wie bei Kinos kann die Schule die Mitnahme der Tasche ins Gebäude untersagen und dafür Schließfächer aufstellen wo diese über den Tag eingesperrt werden muss.

Es gibt kein Recht eine Tasche oder ähnliches in ein Schulgebäude mitzunehmen, da die meisten Schulen das Lagern der Lernmaterialien ermöglichen können sie eine Mitnahme sogar komplett untersagen sofern es keinen Grund gibt mehrere Sachen mitnehmen zu müssen.

Nein, eine Schulverordnung steht nicht über dem Gesetz.

Durchsuchungen dürfen NUR mit richterlicher Anweisung durchgeführt werden.

Nein, dürfen Sie nicht. Sie können die Eltern einbestellen und mit deren Zustimmung in den Rucksack schauen. Ansonsten dürfen sie gar nichts.

Dann dürfen sie es natürlich, wenn es gesetzl. festgelegt ist.


Oponn  28.08.2024, 15:27

Gesetzlich ist es aber nun untersagt.

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Jurafuchs  28.08.2024, 15:37
@Oponn

Witzig, du schreibst selbst "hängt von der Art der Schule ab", aber meine Antwort ist falsch... ;-)

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Oponn  28.08.2024, 15:39
@Jurafuchs

Nun ist es aber grundsätzlich mal verboten. Gesetzlich festgelegt ist da ansonsten gar nichts.

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archibaldesel  28.08.2024, 15:43
@Jurafuchs

Nein, sondern ein deutliches ein Verbot von eigenmächtigen Durchsuchungen, es sei denn es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheit an der Schule vor, was wohl nicht der Fall sein dürfte.

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archibaldesel  28.08.2024, 15:55
@Jurafuchs

Weil ich lesen kann.

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Solltest du dich nur unterhalten wollen, findest du sicher jemanden, der da mehr Interesse aufbringt als ich.

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