Duales studium: wohngeld oder bafög(1,3k?)?

3 Antworten

Wenn Du dem Grunde nach Anspruch darauf Bafög - hast, bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Unter 25 steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Denn mit der Bruttovergütung bekommst Du soviel Nettovergütung, dass Du zumindest mit dem Kindergeld keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern haben wirst.

Auch Bafög - wirst Du da sehr wahrscheinlich nicht mehr bekommen, im Internet findest Du einen kostenlosen Bafög - Rechner.

Denn wenn Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebst und gemeldet bist, steht dir theoretisch bei Leistungsfähigkeit der Eltern ein Unterhalt von derzeit 930 Euro im Monat zu, darauf wird das Kindergeld voll und deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen angerechnet.

Anspruch auf Wohngeld wird durch BAföG ausgeschlossen.

https://www.google.com/search?q=bafög+rechner

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
  • Primär sind deine Eltern unterhaltspflichtig dir gegenüber
  • Danach kommt nachrangig Bafög, wenn deine Eltern bzw. du unter Grenzwert verdienen. Rechnerisch reißt spätestens du die Grenze, da der Bafög Höchstsatz irgendwas mit 970 € beträgt (d.h. für jeden € Gehalt, gibts einen € Bafög weniger)
  • Wohngeld kommt nicht in Frage, das gibt es aufstockend zu einer Erwerbstätigkeit dazu.

Realistisch wirst du mit dem Geld (+ Kindergeld) zurecht kommen müssen, oder deine Eltern zahlen dir noch was dazu