Droht mir auch eine Strafe?
Auf Anordnung meines Arbeitgebers habe ich ihn geholfen, beim Betrug. Nun habe ich eine Anzeige erstattet, weil ich da nicht mehr arbeite. Also mein Ex Arbeitgeber ist definitiv dran, weil ich handfeste Beweise habe.
Jetzt meine Frage: bekomme ich auch eine Strafe? Wenn ja, welche? Wie gesagt, ich bin Mitwisser vom Betrug, habe dort mitgemacht nach Anordnung meines ehemaligen Arbeitgeber und habe eine Anzeige gegen meinen alten Arbeitgeber gemacht und kann auch handfeste Beweise vorlegen. Ich bin nicht vorbestraft
5 Antworten
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Du wusstest davon und hast geholfen, also war es vorsätzlich. Ich bezweifel, dass er dich unter Waffengewalt dazu gezwungen hat. Ob du eine Strafe bekommst und wie hoch die Strafe sein würde, kann dir hier keiner sagen, das ist Einzelfallentscheidung und ohne Kentniss der Sachlage & Co nicht zu bewehrten.
Natürlich, Du hast Beihilfe zum Betrug geleistet. Ob dieses nun durch den Arbeitgeber angeordnet war oder nicht, ist für den Tatbestand erst einmal unrelevant. Falls es beweisbar massiven Druck von Seiten deines ehemaligen Chefs gegeben hat, er dich quasi zur Ausführung gezwungen hat, könnte das sich dann aber strafmildernd auswirken.
Naturlich droht auch dir eine Strafe!
Welche hängt von der Schwere des Betrugs ab
Wenn du aktiv mitgeholfen hast, droht grundsätzlich auch dir eine Strafe. Dass du an der Aufklärung der Straftaten mithilfst bzw. diese überhaupt selber erst in die Wege geleitet hast, wird dir aber mit Sicherheit erheblich strafmildernd angerechnet.
Hast du in der Anzeige auch dich selbst belastet, oder nur den Arbeitgeber? Kann dir nachgewiesen werden, dass auch du an der Tat beteiligt warst?
Auf jeden Fall wäre es hier unbedingt anzuraten, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Idealerweise hättest du das schon tun sollen, bevor du überhaupt die Anzeige erstattest.
Ja, Mittäterschaft ist strafbar.