Droht mir auch eine Strafe?

5 Antworten

§ 27 StGB Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Du wusstest davon und hast geholfen, also war es vorsätzlich. Ich bezweifel, dass er dich unter Waffengewalt dazu gezwungen hat. Ob du eine Strafe bekommst und wie hoch die Strafe sein würde, kann dir hier keiner sagen, das ist Einzelfallentscheidung und ohne Kentniss der Sachlage & Co nicht zu bewehrten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

Natürlich, Du hast Beihilfe zum Betrug geleistet. Ob dieses nun durch den Arbeitgeber angeordnet war oder nicht, ist für den Tatbestand erst einmal unrelevant. Falls es beweisbar massiven Druck von Seiten deines ehemaligen Chefs gegeben hat, er dich quasi zur Ausführung gezwungen hat, könnte das sich dann aber strafmildernd auswirken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Naturlich droht auch dir eine Strafe!

Welche hängt von der Schwere des Betrugs ab

Wenn du aktiv mitgeholfen hast, droht grundsätzlich auch dir eine Strafe. Dass du an der Aufklärung der Straftaten mithilfst bzw. diese überhaupt selber erst in die Wege geleitet hast, wird dir aber mit Sicherheit erheblich strafmildernd angerechnet.

Hast du in der Anzeige auch dich selbst belastet, oder nur den Arbeitgeber? Kann dir nachgewiesen werden, dass auch du an der Tat beteiligt warst?

Auf jeden Fall wäre es hier unbedingt anzuraten, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Idealerweise hättest du das schon tun sollen, bevor du überhaupt die Anzeige erstattest.