Diskriminierung im Gym, kann man den Vertrag fristlos kündigen? Geld zurück?


29.09.2024, 12:23

Die Frage ist also: Kann man aufgrund von Diskriminierung sein Abo fristlos kündigen und was wäre der effektivste Weg, ohne mehr Geld auszugeben, als das Abo(Ich schätze nicht viel mehr als 600€) kostet.

diewoelfin0815  29.09.2024, 12:59
ausgeschlossen wird und sich im Klo umziehen muss.
Inhaber teilt anscheinend die Ansichten, hat dem Mann sogar gesagt, dass er sich trotzdem mit allen umziehen muss

? Widersprüchlich

Vanmilkshake 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 13:07

Ich schätze für den Inhaber ist das normal und er versteht nicht, warum man sich anstellt. So wie beschrieben war es der ganze Box-Kurs.

3 Antworten

Ich hab deine Frage jetzt nicht ganz durchdrungen, aber wenn du das Studio nicht nutzen kannst, hält der Betreiber natürlich seinen Teil des Vertrages nicht ein, mit den üblichen Konsequenzen.

Woher ich das weiß:Hobby

Vanmilkshake 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:20

Also die Frage war ob es grundsätzlich möglich ist, den Vertrag fristlos zu kündigen aufgrund von Diskriminierung und ob es einen Weg gibt, auch ohne vor Gericht gehen zu müssen. Danke für die Antwort :)!

RechtBillig  29.09.2024, 12:42
@Vanmilkshake

Danke, und gern :) Wenn man das Studio nicht nutzen kann, besteht eine sehr gute Chance dafür, dass man im äußersten Fall vor Gericht auch Recht bekommen würde (schiefgehen kann halt immer was. aber vom Grundsatz her, wie du es beschreibst).

Normalerweise führt auch am Gericht kein Weg vorbei. Im Fall deiner Frage jedoch geht es wahrscheinlich nur darum, dass man ja einfach nur die Zahlungen einstellen muss – dafür braucht es logischerweise kein Gericht. Vor Gericht geht es aber dann, wenn der andere einen doch noch auf Zahlung verklagen sollte.

Davor sollte man aber keine Angst haben. Dafür sind Gerichte einfach nur da.

RechtBillig  29.09.2024, 12:45
@Vanmilkshake

Schwieriger ist es stattdessen, wie zum Beispiel bei deiner anderen Frage, wenn man Geld zurück verlangt. Hast du dagegen etwas unternommen?

Ich verstehe es gut, wenn man dann doch noch das Gericht scheut. Aber ich frage mich tatsächlich immer, was sich Fragende denn zur Hölle vorstellen, wie es anders gehen soll als mit Gericht? Einfach an einen magischen Ort gehen, sagen, "der schuldet mir Geld", und dann bekommt man es? — Ja, diesen magischen Ort gibt es, und der heißt halt Gericht 😅 Natürlich etwas komplexer, aber grundsätzlich mal.

Vanmilkshake 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 13:02
@RechtBillig

Okay alles klar dankeschön ! Kenne mich leider nicht so gut aus. In meinem Kopf hat Gericht immer was mit Geld zutun gehabt 😅 Nicht, dass man am Ende dann die Anwaltskosten vom anderen trägt. Aber kann sein, dass ich da falsch liege. Gibt z.B. ja die Verbraucherzentrale die dann bei dir schauen was los ist und für dich klagen können. Bei einer Anzeige würde es eventuell ja auch ans Gericht gehen, aber man hätte keine Kosten. Da wäre höchstens mein Bedenken, dass die sowas nicht so sehr interessiert.

RechtBillig  29.09.2024, 13:07
@Vanmilkshake

Nein, du hast schon recht, das kostet Geld, aber das ist halt so, wollen ja auch was essen :D Wenn du erkältet bist, suchst du dir das auch nicht aus … es passiert einfach. Und wenn du dann zum Arzt gehst, kostet das ebenfalls Geld – man merkt es nur nicht, weil da die Versicherung zahlt. Aber die bezahlt man eigentlich ja auch wieder selber. Und ein Rechtsfall ist im Prinzip nichts anderes als eine Erkältung (oder was auch immer für eine Erkrankung).

Die Verbraucherzentrale klagt nicht für dich. Sie berät dich und … kostet ebenfalls Geld. Es gibt Verfahren, die auch die Verbraucherzentrale selbst führt, aber das hat andere Hintergründe.

Anzeigen kann man Straftaten, aber siehst du hier eine?

Danke für deine Einblicke. Es ist ja nicht so, dass du ein Sonderfall wärst. Sondern die Zahl der Zivilverfahren geht immer weiter zurück, und die Frage ist halt, warum. Daher ist es schön, die Gedanken wie deine dazu mal zu hören.

Ich sehe hier keine Grundlage den Vertrag fristlos zu kündigen.


Vanmilkshake 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:14

In Deutschland haben wir das Gleichbehandlungsgesetz. Das zählt überall, auch bei privaten Menschen. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Jurafuchs  29.09.2024, 12:45
@Vanmilkshake

Ja, für die Durchsetzung ist aber nicht der Fitnessstudiobetreiber zuständig.

RechtBillig  29.09.2024, 13:17
@Jurafuchs

Man könnte an seiner Zuverlässigkeit zweifeln und ihm so Ärger mit dem Gewerbeamt bereiten, zum Beispiel. Das wäre immerhin ein billigerer Versuch.

RechtBillig  29.09.2024, 15:28
@Jurafuchs

Denkst du das, weil du noch kein entsprechendes Gerichtsurteil gesehen hast? Es ist doch gerade deine Aufgabe als Jurist, auch mal unbekanntes Terrain zu betreten. Daran ist nichts peinlich.

Ich vermute, daß in solchen Fällen Einzeldallentscheidungen herbeigeführt werden müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Vanmilkshake 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:38

Ja, wahrscheinlich. Danke für die Antwort. Ich habe vieles dazu gefunden, wie es bei Vertragsabschluss (zb dass ohne einen sachlichen Grund ein Kopftuchverbot nicht geht), leider aber nicht, wie es nach Vertragsabschluss ist. Vorallem wenn der Inhaber selbst nicht direkt etwas schlechtes von sich gibt sondern einfach nicht hilfreich ist.