Diebstahl wenn man Hände disinfektiert?

6 Antworten

Das Desinfektionsmittel ist entweder Eigentum der Behörde, die es ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellt, oder es gehört dem Mitarbeiter, auf dessen Tisch das Mittel steht. Rechtlich gesehen ist es also Diebstahl. Darüber hinaus reicht es beim Ausleeren von Papierkörben, dass man sich die Hände mit Wasser und Seife wäscht. Desinfektionsmittel ist in dem Fall überflüssig, und man sollte solche Mittel nicht unnötig verwenden. Befinden sich in den Papierkörben ausser Papier noch andere Dinge, würde ich dir empfehlen, lieber Gummihandschuhe oder Einweghandschuhe zu tragen.

das ist dann sehr kleinlich. In Krankenhäusern sind die Behälter für Desinfektion ja auch für Besucher der Patienten.

Gerade in Behörden ist es bei Publikumsverkehr immer mehr Gang & Gäbe, das auch zu installieren.

Zudem ist das Verbrauchsmaterial, ob für eigenes Personal oder Besucher oder Gebäudereiniger.

Demnach würde ich gegen eine solche Abmahnung auch vorgehen, evtl. über Gewerkschaft

Schreibe eine Gegendarstellung wie von mir in diesem Text erwähnt.

Zudem gibt es Hygienevorschriften wie Gesundheitszeugnis nach IFSG § 43.

Nachdem man ja schmutzig wird & sich die Hände wäscht, gibt es selbst in der Arbeitsagentur in der Besucher-Toilette auch Händedesinfektionsmittel

Läßt die Behörde dann das Verbrauchsmaterial liegen, kann man davon ausgehen, daß man es auch benutzen darf

Urteile zu Kündigung nach Verzehr von sowieso weggeworfenen Brötchen, Aufladen vom Handy für 0.5 Cent (ein Kwh kostet 20 Cent) Handy hat 2 Watt wurden ja auch fallengelassen


Koernchen79  19.10.2019, 16:22

Das gehörte wohl privat einem Angestellten des Betriebs, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich möchte auch nicht, dass jemand an meine Handcreme geht, wenn ich nicht im Büro bin.

In einen Papierkorb gehören, wie der Name schon sagt, grundsätzlich nur Papierabfälle, schon deshalb, weil in den meisten Büros heutzutage diese Papierabfälle wiederverwertet werden;

leider werfen viele Mitarbeiter Dinge in einen Papierkorb, die dort nichts zu suchen haben, zB. gerade jetzt die -Entschuldigung- "vollgerotzten" Papiertaschentücher; von irgendwelchen Essensresten oder Sonstigem gar nicht zu reden;

die würde ich nicht mal mit Gummihandschuhen anfassen und wenn, dann sollte der AN die Möglichkeit haben, sich umgehend die Hände zu reinigen;

der Zeitverlust wäre erheblich höher, als wenn der AG seinen Mitarbeitern ein eigenes Desinfektionsmittel zur Verfügung stellt;

ich habe für meine Reinigungskraft immer mal ein Pralinchen oder sonst was Süsses im Vorrat gehabt, das hat das Zusammenleben erheblich erleichtert;

wenn der Arbeitnehmer  auf seinem Arbeitsplatz ein solches Mittel hat, dann wird er schon gewusst haben warum und sollte nicht so pingelig sein;

arbeitsrechtlich kann ich es nicht bewerten mangel s entsprechender Erfahrung;

Also ich halte das für sehr grenzwertig. Es ist dermaßen geringfügig und ja auch von dir nicht im eigentlichen Sinne wie eine Aneignung gedacht gewesen, sondern einfach ein Automatismus, dass man zu einem Reinigungsmittel greift. Du hast ja keine Tube oder Flasche davon eingepackt für dich zu Hause. Das würde ich mal auf jeden Fall von einem Juristen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht prüfen lassen, die Abmahnung halte ich für sehr grenzwertig und würde ich nicht auf mir sitzen lassen wollen.

T3Fahrer


Totti197780 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 16:33

Da gebe ich dir recht

Oh Mann.

Es ist schon extremst kleinlich, deswegen so einen Zauber zu machen, aber rein rechtlich ist es Diebstahl. Ja. Denn: : Eigentum von jemand anders und Du hast Inhalt entnommen ohne Erlaubnis und ohne dass das Zeug Dir gehört.

Achte einfach drauf, dass Dir niemand mehr so was unterstellen kann.. dann ist alles gut