Diebstahl in Saturn?

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Dem 13jährigen passiert strafrechtlich nichts, da er noch nicht strafmündig ist.

Bei dem 15jährigen würde bei "werden auch alles zugeben" das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt, ansonsten maximal eine Ermahnung. Aber falls man tatsächlich alles zugeben will, wäre es gut zur Schadenswiedergutmachung die weggeworfene Ware zu suchen und zurückzugeben. Ansonsten besteht nämlich neben der strafrechtlichen Relevanz noch das zivilrechtliche Recht des Ladens auf Schadensersatz