Die Lehrerin in der Berufsschule hat Schüler nicht reingelassen?

6 Antworten

Die Lehrerin hat völlig richtig gehandelt. Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz (in diesem Fall also in der Berufsschule) ist die Verantwortung des Arbeitnehmers. Und nicht die der Bahn oder sonstwem. Und ja natürlich, im Zweifel muss man eben eine Bahn eher nehmen, wenn man weiß, dass man früh morgens eine Arbeit schreibt.


animeartemis  20.09.2024, 10:41
Die Lehrerin hat völlig richtig gehandelt.

Unter 18 gilt schulisch die Aufsichtspflicht, gilt auch für den Arbeitgeber, wer hat ihn nachdem er nicht eingelassen wurde beaufsichtigt?

Die korrekte Herangehensweise bei einem Schulverweis und um nichts anderes handelt es sich dabei, ist dass sowohl Unternehmen als auch Eltern wenn unter 18, informiert werden müssen, davon lese ich hier nichts raus.

Genauso wenig wie groß die Verspätung war und ob diese erwartbar war.

5 Minuten vs 30 Minuten wegen Zugechaden sind ein kleiner aber feiner Unterschied.

Hier ist sehr viel Luft nach oben was das Verhalten der Lehrerin angeht.

Der Schüler hat pünktlich zu erscheinen. Es kann ihm zugemutet werden, bei wichtigen Terminen einen früheren Zug zu nehmen. Die Lehrerin ist im Recht.


animeartemis  20.09.2024, 10:42
Es kann ihm zugemutet werden, bei wichtigen Terminen einen früheren Zug zu nehmen.

Das ist richtig, dennoch greift die Aufsichtspflicht unter 18 die in dem Fall nicht gegeben ist.

Ist absolut korrekt.


JungerKind 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 14:59

Warum ist das absolut korrekt?

WECoyote  20.09.2024, 15:13
@JungerKind

Weil es so ist. Der Schüler hat sein Anrecht auf Unterricht durch die Verletzung seiner Pflichten verwirkt.

Hallo, eine Lehrerin in der Berufsschule hat einen Schüler zum Unterricht nicht reingelassen, weil er 5 Minuten zu spät in den Unterricht kam, da sein Zug Verspätung hatte. Somit konnte er die Leistungskontrolle nicht nachschreiben und wurde somit mit ungenügend gewertet.

Der Schüler hatte es durchaus in der Hand, einen früheren Zug zu nehmen. Pünktlichkeit ist zu erwarten. Und irgendwie nehme ich an, besagter Schüler kommt öfters zu spät.

Im Nachhinein hat die Lehrerin zu den Schüler gesagt, man müsse die Bahn bzw den Zug dann eher nehmen (auch wenn man weiter weg wohnt) und dass die Bahn bzw der Zug Verspätung hatte ist keine Argumentation, da es im Job auch ja pünktlich zum Unterricht kommen muss.

Da hat sie Recht. Wenn die Stechuhr tickt, fällt eine Verspätung auf.

Handelt es sich dann um eine gute oder schlechte Lehrerin?

Ich halte sie für konsequent.

Wie findet ihr das Agieren und das Verhalten von der Lehrerin?

Drastisch, aber eben konsequent. Es gibt auch den Spruch: Das Gesetz mag hart sein, aber es ist das Gesetz.

Ist das Verhalten und das Agieren von der Lehrerin angemessen oder nicht?

Das Bloßstellen des Schülers hätte vermieden werden können.

Wie findet ihr die Aussage der Lehrerin, dass man den einen Zug eher nehmen soll?

Folgerichtig.

Handelt es sich scheinbar um eine sehr strenge Lehrerin?

Streng ja, aber manchmal schadet das nicht.

Ist das gerecht und gerechtfertigt, dass sie den Schüler nicht zum Unterricht reingelassen hat und dass er die Leistungskontrolle nicht nachschreiben konnte?

Wenn alle anderen pünktlich da waren, stellt sich die Frage, warum dieser nicht?

Könnte man das anzeigen?

Ich glaube nicht.

Ist das ein Grund für eine Anzeige und eine Anzeige zu erstatten?

Nein. Die Polizei und die Justiz haben damit weniger zu tun. Das klärt man mit der Lehrkraft und der Schulleitung.

Hat die Lehrerin eine Straftat begangen?

Nein.

Steht das irgendwo im Gesetz?

Nicht im Gesetz. In der Landesschulordnung.

Im Nachhinein hat die Lehrerin zu den Schüler gesagt, man müsse die Bahn bzw den Zug dann eher nehmen

Ist grundsätzlich nicht falsch, muss aber verhältnismäßig sein.

Fährt der Zug nur alle 2 Stunden, ist es eher nicht zu erwarten, dass der Schüler dann stundenlang auf die Öffnung der Schule warten muss.

Fährt er hingegen alle 30 Minuten wäre das durchaus im Rahmen.

Sollte der Schüler unter 18 sein, hat die Lehrerin jedoch die Aufsichtspflicht, ihn weg zu schicken, wäre meiner Meinung nach eine Aufsichtspflichtverletzung.

Ist er 18 oder älter, wäre es tatsächlich erst mal in seiner Verantwortung, aber das abzuklären wäre dann das Direktorium zuständig.

Denn es ist auch da ein Unterschied ob der Zug 5 Minuten oder 30 Minuten Verspätung hat.

Meine Empfehlung wäre erst mal das ganze mit dem Direktor abzuklären, ob ein Fehlverhalten vorliegt.