Der Vorbesitzer meines neuen Hundes möchte den Hund anderweitig unterbringen. Was nun?
Hallo,
Ich bin nun zweifache Hundebesitzerin, da ich vor 7 Wochen den Hund eines guten Freundes übernommen habe, da dieser Hund - sein Zweithund, nicht von seiner Genossenschaft erlaubt war.
Da meine Hündin und die Hündin des Freundes, sich gut verstehen, super miteinander klar kommen - genauso wie ich auch und sie auch mega lieb habe, nahm ich sie zu mir bevor sie ins Tierheim gegangen wäre. Wir meldeten seine Hündin einen Tag später auf mich um und versicherten sie auch gleich mit auf mich.
Vor ca. 3 Wochen erfuhr seine beste Freundin davon, dass sein Hund lediglich übergangsweise bei mir sei, da er ansonsten seine Wohnung verloren hätte. Das passte dieser Freundin allerdings garnicht, da sie schon immer was gegen mich hatte.
Jetzt vergingen die 3 Wochen und vorgestern kam der große Knall. Die besagte beste Freundin rief meinen guten Freund & vorbesitzer meiner zweiten Hündin an und verlangte, dass ich alles innerhalb einer halben Stunde zusammen packen möchte, was von dieser Hündin ist und dann mit dem Hund an einem von ihr gewählten Treffpunkt sein möchte, ohne meine Hündin usw.
Ich teilte ihr dann mit, dass ich das, was sie von mir verlangte definitiv nicht machen werde, da der Hund auf mich umgemeldet wurde, auf mich versichert ist und ich die beiden Hündinnen nach all den Wochen nicht wieder auseinander reißen werde.
Seitdem gibt es nur noch Diskussionen und auch keine Einsicht, seitens des Vorbesitzers. Stattdessen kam nur die Aussage, dass er sich die Hündin ab dem Tag der Umschreibung ein Jahr lang jederzeit wiederholen könnte und diese dann auch anderweitig unterbringen könnte.
Nun meine Frage: Wie verhält sich jetzt die ganze Sache zueinander? Stimmt seine Aussage mir gegenüber überhaupt?
Einen Kaufvertrag setzten wir nicht auf, da die Hündin mehr eine Schenkung war. Allerdings gibt es auch dafür nichts schriftliches.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und vielen lieben Dank im voraus. Liebe Grüße
2 Antworten
Hund nicht herausgeben und einfach entspannt abwarten.
In den allermeisten Fällen sind solche Drohungen nur leere Worte.
Ich weiß gar nicht was diese Freundin damit zu tun hat ihr gehört der Hund doch überhaupt nicht?
Wenn dein Bekannter und Vorbesitzer des Hundes nicht die Eier in der Hose hat sich selber mit dir da drüber zu unterhalten - von dieser Freundin würde ich mir gar nichts sagen lassen.
Es gibt keinen Kaufvertrag aber der Hund ist auf dich angemeldet. Dann müssten die dann schon einen Anwalt einschalten und dann ist auch ungewiss wie das ausgeht Kauf . hat denn der Vorbesitzer einen Kaufvertrag?
Dass du die Schenkung nicht beweisen kannst ist natürlich blöd. aber über einen Anwalt könnte man zum Beispiel als Argument anbringen dass der Vermieter des Vorbesitzers den Hund nicht erlaubt hat. somit liegt schon mal nahe dass er den Hund abgegeben hat etc.
Das würde eine ziemlich lange Streiterei unter den Parteien werden.
eine Schenkung zurückzufordern ist zwar unter bestimmten Umständen möglich. In diesem Falle denke ich nicht dass das greift.
Der alte Besitzer hat seinen Hund dir übergeben und offenbar ja gemeinsam mit dir überschrieben.
Weder verkaufte noch verschenkte Hunde kann man zurück verlangen.
Übrigens wechselt ein Hund relativ schnell den Eigentümer, wenn man nicht vertraglich festhält, dass der Hund nur von ..... bis.... zur Obhut übergeben wurde und im Eigentum der Person bleibt, die den Hund dir übergeben hat. Bei uns sind das 2 Monate.
Hier aber gab es eine Schenkung, also kein Grund zur Rückforderung.
Hundeverkäufe sind rechtlich per Handschlag gültig.
Ganz schnell kommt der Vorbesitzer zur Vernunft, wenn du alle deine Aufwendung für den Hund in Rechnung stellst. Bei 7 Wochen kommt da einiges zusammen. Natürlich rechnest du da einen richtig hohen Betreuungsbetrag mit Tagessätzen einer Tierpension, nicht nur die Futterkosten. Hundesteuer hast du sicher auch schon bezahlt.
Versicherungskosten ja auch.
Tierfundstelle dürfte auch angemeldet sein?
Den Hund würde ich sicher nicht raus geben und gut aufpassen, dass er nirgends unbeaufsichtigt geklaut werden kann.
Das wird im Sand verlaufen.
Deinen Freund wirst du verloren haben...
Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!