Der Vermieter darf ja keinen Wohnungsschlüssel behalten. Wenn aber der Mieter im Mietvertrag zustimmmt (als Reserve, für den "Fall der Fälle")?
7 Antworten
Solange man einverstanden ist, ist das in Ordnung. Aber man kann jederzeit für die Zukunft verlangen das der rausgegeben wird. Abweichende Bestimmungen im Mietvertrag sind unwirksam
Einen Sicherheitsschlüssel darf der Mieter einer Person seins Vertrauens für Not- oder andere wichtige Fälle überlassen.
Der Vermieter darf ja keinen Wohnungsschlüssel behalten.
Doch darf er, aber halt ohne Rechtsanspruch und per Zwang.
Auf freien Willen wird es nicht verboten sein.
Ich habe als Mieter IMMER die Schlösser erneuert.
Danach habe ich einen Schlüssel in einem versiegelten Umschlag an den Vermieter gegeben. Dabei eine Anweisung, dass der Schlüssel nur in Notfällen zu verwenden ist und welchen Personen (aus meinem Umfeld) der Umschlag auf Anfrage gegen Quittung zu übergeben ist. Das Ganze habe ich mir natürlich quittieren lassen.
Wenn das eine Standklausel im Vertrag ist, ist sie unwirksam.