Denkmalschutz bei Immobilie?

6 Antworten

Was du überlegst ist immer eine Ordnungswidrigkeit, in einigen Bundsländern eine Straftat. Das Strafmaß variiert nach Bundesland aber wenn ein Rückbau nicht möglich ist, solltest du tendenziell vom oberen Bereich des Strafmaßes ausgehen. Je nachdem wo, sind Freiheitsstrafen und je nachdem wo Höchststrafen von 250.000 (nur Sachsen) bis 5 Millionen € (nur Bayern) das Thema.

Es wird auf jeden Fall vor Gericht gehen. Der Rechtsstreit wird aufgrund der Gegenstandswerte teuer und natürlich wird der Richter sein Strafmaß mindestens so wählen, dass dir aus der Aktion ein Nachteil entsteht. Es soll ja nicht nur weh tun sondern auch Nachahmer abschrecken.

Ich denke darüber: eine ziemlich hirnamputerte Idee.

Sofern auch Innenbereiche wie z.B. das Treppenhaus unter Denkmalschutz stehen, darf da ohne die Zustimmung der Behörde nichts verändert werden.

Dafür bräuchte man einen Bauantrag sowie eine Genehmigung. Im Zweifel ein Klärungsgespräch mit dem Amt machen.

Die Frage ist aber was geändert wird... werden die Gardinen gewechselt oder die tragende Wand aus Naturstein.

Viel Erfolg ;-)


Atha1821 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 09:00

Alles von innen weg, böden, Esstisch, putz an Wänden. Nach der Renovierung Neubau Zustand es wird nichts bleiben was zu schützen ist als denkmal.

AnnukaSi  22.09.2024, 09:04
@Atha1821

Kläre das mit dem Amt oder sprich das ganze mit dem ausführenden Architekten ab.

Atha1821 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 09:06
@AnnukaSi

Ich rede davon das alles ohne Architekt zu machen da zu teuer. Eher mit Schwarzarbeit und Eigeleistund um Kosten zu sparen und einen Neubau Zustand von innen zu erreichen.

AnnukaSi  22.09.2024, 09:09
@Atha1821

Dieses Risiko würde ich nicht eingehen. Ein Anruf bei der Stadt und du kannst ruhig schlafen ;-)

Um Ärger, Arbeit und Kosten zu sparen macht man sich VORHER schlau und lässt dann den Hammer kreisen (oder eben auch nicht).

Der Denkmalschutz betrifft regelmäßig das äußere Erscheinungsbild eines Hauses/Ensembles. Innenrenovierungen fallen i.d.R. nicht darunter, sofern das äußere Erscheinungsbild davon nicht berührt wird.