Definition "Befriedetes Besitztum"?

4 Antworten

Es muss eine erkennbare Abgrenzung geben, so dass der öffentliche Grund sich von Privatgrund unterscheidet. Das kann schon mit einem Beet oder einem Rasen erreicht werden.

Eingefriedet bedeutet mittels Zaun oder Mauer.


IndePendencY 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:50

Das hab ich nicht gefragt

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Still  06.08.2024, 15:52
@IndePendencY

Du willst (angeblich) wissen, was befriedet bedeutet. Ich habe dir das beispielhaft beantwortet und dir noch die Steigerung präsentiert.

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IndePendencY 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:53
@Still

Ich will nicht wissen, was es bedeutet, sondern ob es irgendwo offiziell definiert ist.

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Still  06.08.2024, 15:54
@IndePendencY

2 Sekunden Recherche:

Definition: Befriedetes Besitztum

Ein befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, welches durch zusammenhängende nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren wie z.B. Mauern, Zäunen, Hecken usw. in äußerlich erkennbarer Weise gegen willkürliches Betreten gesichert ist.

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Ich kenne das nur aus dem allgemeinen Sprachgebrauch etwa so:

Normalerweise meint man damit ein Stück Land, das von einem Zaun, einer Mauer, einer Hecke, oder einer Wand oder einer Kombination davon umgeben ist. Wobei diese Elemente entweder auf oder innerhalb der Grenze stehen und z.B. durch Einfahrten unterbrochen sein können


IndePendencY 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:22

Die ungefähre Definition gibt's ja zuhauf. Das ist aber alles nichts aus offizieller Quelle, sondern nur Zeug, was irgendwelche Blogger auf ihren Webseiten schreiben.

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tevau  06.08.2024, 17:05
@IndePendencY

Was soll denn offiziell sein? Ein im Bundestag verabschiedeter Gesetzestext? Die Satzung einer Baugenossenschaft? Oder die der Architektenkammer Berlin? Oder ein Urteil am Bayerischen Landgericht?

Und wenn es in allen vorkommt und sich unterscheidet, was erkennst Du dann an?

Da hilft Dir auch nicht weiter. Du musst wohl den Einzelfall betrachten.

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Ja, von Gerichten oft genug präzisiert, Beispiel OLG:

https://openjur.de/u/96540.html

Besitztum ist dann befriedet, wenn es von seinem berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert (RGSt 11, 293, 294; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 123 Rn. 6; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl.,§ 123 Rn. 8)

Der Besitz:

https://www.juracademy.de/sachenrecht2/erwerb-unmittelbarer-besitz.html

Befriedet - das Nachbarschaftsrecht kennt die Einfriedung.

Ansonsten noch

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html


IndePendencY 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:52

Das erste ist nur irgendeine Webseite und keine offizielle Quelle.

Im zweiten wird der Begriff eben nicht definiert.

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kabbes69  06.08.2024, 16:04
@IndePendencY

Dann definere dir Besitz über dein Wörterbuch. Ansonsten musst du es zwangsläufig immer über den Zusammenhang definieren. Oder nimm dir Par 854 ff BGB .

Da du das Ganze mit Waffengesetz verbunden hast - was hast du angestellt?

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