Defektes Auto gekauft?
ich habe einen fiat croma gekauft, das auto sollte laut kaufvertrag in ordnung sein, es schien auch so, einen tag später ging die kenkung nicht mehr , das lengetriebe war undicht, laut werkstatt lag der schaden schon länger vor, der vorbesitzer hat wohl immer öl nachgeschüttet. gegen den verkäufer habe ich eine anzeige erstellt.muss ich das auto zur beweissicherung behalten oder kann ich es verkaufen. ?
5 Antworten
ja warte doch erst ob die Polizei sich dein Auto erst anschaut dann ist Verkauf vorab nicht ratsam
Das Teil ist über 30 Jahre alt, darauf kann und will kein Verkäufer der Welt noch irgendeine Garantie geben.
Normalerweise werden die als Bastlerlerfahrueug verkauft damit es noch der dümmste kapiert.
Ich hoffe nicht dass dunfür so eine alte Möhtlre mehr als 1000 Euro bezahlt hast. Da lohnt sich kein Prozessrisiko und niemand ersetzt dir die Zeit und schlechte Laune
Du musst es natürlich behalten - sonst gibst du ja auch Beweise aus der Hand. Und eigentlich kannst/darfst/solltest du ihn auch nicht reparieren lassen, weil du ja sonst die Beweise vernichtest.
Hast du es von privat gekauft? Damit werden deine Chancen natürlich schlechter. Du musst zweifelsfrei beweisen und nicht nur vermuten, dass der Defekt schon länger vorliegt und, dass dieser Punkt im Vorbesitzer auch klar war als technischem Laien.
Du musst es nicht behalten, die Aussage der Werkstatt ist aber selbstverständlich nicht Gerichtsfest. Hier muss ein Gutachter feststellen, dass der Schaden zweifelsfrei schon vorher vorlag bzw. für den Verkäufer wahrnehmbar war. Falls er dies nicht kann wird die Anzeige auch zu nichts führen. Darüber hinaus folgt auf die Anzeige ja nur ein Strafrechtsverfahren. Um Schadensersatz geltend zu machen musst du noch einen zivilrechtlichen Prozess durchziehen. Da besteht für dich ein entsprechendes Risiko, ebenso auch im Hinblick auf die Kosten für ein Gutachten, die du selbstverständlich ersteinmal übernehmen musst.
Die Beweise gibt er nicht aus der Hand wenn es ein Gutachten gibt, welches für ein gerichtliches Verfahren sowieso erforderlich ist. Wenn der Wagen repariert wird um ihn auch nutzen zu können sind die Beweise ohnehin weg. Wird er nicht repariert hat der Fragesteller monatelang (bis zum Gerichtsprozess) ggf. kein Auto. Selbstverständlich wäre es aber nicht schlecht den Wagen im unreparierten Zustand zu behalten. Ich vermute aber mal, dass die Beweislast für den Fragesteller schwierig wird.
Mit deiner letzten Aussage stimm ich dir zu. Wenn er den Wagen aber weggibt oder richten lässt, braucht er einen juristischen Prozess gar nicht anstreben. Der Verkäufer kann nämlich dann zum Beispiel auf sein eigenes Gutachten bestehen und das vorhandene ablehnen – und ups, dann ist der Wagen weg oder der Schaden behoben und schon hat sich das erledigt mit der juristischen Auseinandersetzung.
Das stimmt wahrscheinlich, an die Möglichkeit des Gegengutachtens habe ich nicht gedacht. Theoretisch kann ein Richter sich bei der Entscheidung auch nur an dem einen Gutachten orientieren- die ohnehin schon geringe Wahrscheinlichkeit das beweisen zu können sinkt dann aber ggf. noch einmal.
Ich würde es zurückgeben und mein Geld zurück verlangen.
Wenn er nicht doof ist, muss er das Fahrzeug natürlich behalten, wenn er gegen den Verkäufer vorgehen will. Zum einen gibt der Fragesteller ansonsten jegliche Beweise aus der Hand, zum anderen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung und kann dem Fragesteller deutliche Schwierigkeiten beim Schadensersatzanspruch machen, wenn das Produkt, das nach gebessert werden soll, gar nicht mehr vorhanden ist.