Dazu Verdienst in Elternzeit?

2 Antworten

Den mindestsatz von 300€ bekommst du ja eigentlich immer.

In der Elternzeit kannst du einen Nebenjob haben. Während des Bezugs von Elterngeld musst du es extra angeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Elli113  21.08.2024, 21:59

Die Fragestellerin scheint aber ja über der Verdienstgrenze zu liegen. Dann bekommt sie kein Elterngeld.

Jana174923  21.08.2024, 22:40
@Elli113

Achso, aber dann wäre sie ja eigentlich nicht auf den Minijob angewiesen.

Was soll denn gekürzt werden, wenn ihr sowieso kein Elterngeld bekommt?

Also nein, der Verdienst im Minijob bleibt dir.