Darf Vermieter durch vermietetes Carport zum eigenen Garten laufen?
Hallo, mein Freund und ich stecken noch immer in der Grundriss Planung für ein Eigenheim. Wir wollen auch an später denken und planen, das OG mitsamt Dachterasse und einem Carport vermieten zu können, falls das Haus später mal zu groß werden sollte. Nun wäre allerdings auch geplant, dass dieses Carport der einzige Zugang von außen zum nicht vermieteten Garten wäre. Darf man als Vermieter da dann überhaupt noch durchlaufen? Das Carport wäre ja dann im Besitz des Mieters. Oder wäre eine inoffizielle Nutzung des Carports sinnvoller, also dieses aus dem Mietvertrag rauszulassen? LG
6 Antworten
Ihr könnt als Vermieter den Mietvertrag ja so ausgestalten, wie es euch passt. Man könnte also ein "Wegerecht" durch den Carport in den Mietvertrag schreiben.
Oder ihr nehmt den Carport ganz aus dem Wohnraummietvertrag raus. Dann könnt ihr ihn separat vermieten und ggf. auch separat kündigen.
Du kannst ja im Mietvertrag ein Wegerecht vereinbaren.
Im Privatrecht kannst Du ja vereinbaren was Du willst. Da gilt Vertragsfreiheit, so lange keine anderen Gesetze dagegenstehen.
Und wenn Du aus nachvollziehbaren Gründen da durch willst und Dein Mieter das so unterschreibt, dann ist das dann eben so.
Hi,
wenn der Zugang zur Haustür/Garten optisch und räumlich erkennbar ist, gibt es keinerlei Probleme.
Z. B.
https://www.stahlzart.de/carport-seitlich-am-haus-anlehncarport-anbau/
Sowas schreibt man im Carportnutzungsvertrag fest.
Aus dem Mietvertrag rauslassen, klarmachen, dass es euere Gartenzuwegung ist, sie es aber nutzen können.
Vielen Dank! Wenn das dann auch beinhaltet, dass zb. Die Türe nicht zugestellt werden darf etc. Dann klingt das nach einer guten Lösung