Darf Vermieter die Kautioneinbehalten?
Hallo,
meine Tochter hat 5 Jahre in einer 1 Zimmerwohnung gewohnt.
Der Vermieter will die Kaution komplett einbehalten,weil...
Der Vermieter hatte dort eine mobile Herdplatte in der Küche eingerichtet ,die ist kaputt gegangen. Meine Tochter hat ihn informiert und auf ihre Kosten eine neue angeschafft,die wollte sie auch in der Wohnung lassen,weil sie sie nicht benötigt.
Das will der Vermieter nicht,er will unbedingt eine neue kaufen,weil sie ja benutzt war.
Ferner hat sie lt. Mietvertrag die Wohnung gestrichen, das ist ihm nicht professionell genug, das soll ein Profi nochmals streichen, natürlich von ihrer Kaution.
Sie gat auch die Wohnung mit ihrer Freundin komplett gereinigt, das ist ihm auch nicht professionell genug und soll nochmals gereinigt werden von einer Firma. Das will er ebenfalls von der Kaution bezahlen.
Wenn noch etwas übrig bleiben sollte von den 800 Euro,behält er den Rest für die Nebenkostenabrechnung.
Darf der Vermieter alles abziehen und wenn nicht,was kann sie dagegen machen?
8 Antworten
Das ist das Problem, wenn das wirklich zu beanstanden ist, kann er das machen,
Bis auf seine dumme Platte, die hätte er schon vorher ersetzen müssen.
Wenn die einfach kaputt geht, ist das seine Verantwortung.
Ja, egal, den Rest müsste einer angucken, ob er im Recht ist oder nicht.
Grundsätzlich kann er das verlangen, aber halt nur, wenn es objektiv stimmt.
Hat sie eine Mietrechtsschutz?
Ferner hat sie lt. Mietvertrag die Wohnung gestrichen, das ist ihm nicht professionell genug, das soll ein Profi nochmals streichen, natürlich von ihrer Kaution.
In Mietverträge wird meist eine fachgerechte Renovierung verlangt. Das bedeutet zwar nicht, dass das durch eine Firma erledigt werden muss. Aber es sollte halt so aussehen als hätte es eine Fachfirma durchgeführt, d. h. keine Flecken, Streifen, Farbunterschiede, Farbnasen.
Wenn noch etwas übrig bleiben sollte von den 800 Euro,behält er den Rest für die Nebenkostenabrechnung.
Wenn eine Nachzahlung der Nebenkosten zu erwarten ist, dann darf der Vermieter auch einen Teil der Kaution einbehalten.
Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht die Kaution einzubehalten für solche Dinge. Außer für die Nebenkosten. Das darf er nicht! Außer er weiß dass eine Nachzahlung zu erwarten ist. Das ist wenn man im Sommer auszieht eher unwahrscheinlich. Gab es denn in der Vergangenheit Nachzahlungen?
Die Herdplatte hat er dir zur Verfügung gestellt, dafür hast du letztlich auch Miete gezahlt, du hast Sie ersetzt. Somit darf er auch das nicht einbehalten! Streichen und Putzen können wir hier aus der Ferne nicht beurteilen. Aber wenn ihr das ordentlich gemacht habt, darf er auch das nicht einbehalten.
Selbstverständlich darf der Vermieter das.
Allein auf die Renovierung bezogen :
Im Mietvertrag ist stets eine
fachgerechte
Renovierung vereinbart. Das dilettantische Überschmieren mit Billigst - Baumarktfarben ist keine fachgerechte Renovierung. Wenn der Vermieter einen Malerbetrieb beauftragt ist es sehr leicht möglich das die 800€ Kaution bereits aufgebraucht sind und weitere Kosten auf Deine Tochter zukommen. Ich habe in meinem Arbeitsleben als Maler und Lackierer sehr viele Wohnungen renoviert da der ehemalige Mieter vermeinte so'n bisschen Farbe auf Flächen schmieren sei Renovierung. Ich kenne auch die Preise von Fachbetrieben.
Also rechne eher damit das es weitere berechtigte Geldforderungen geben wird als das ein Cent zurück kommt. Das nicht fachmânnisch grundgereinigt wurde kann der Vermieter leicht durch Photo und Video nachweisen.
Nicht nur der Vermieter, auch der Mieter muß sich an den Vertrag halten, auch was die Rückgabe der Wohnung anbetrifft.
Maler und Lackierer
Bei dem Kuddelmuddel sollte sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.