Darf TÜV bei der HU/AU das Auto "stilllegen" oder Weiterfahrt untersagen?
Demnächst steht die Hauptuntersuchung bei einem Fahrzeug meines Nachbarn an, das Fahrzeug hat diverse Mängel und wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bestehen. Die Reifen sind abgefahren, die SRS-Lampe leuchtet auf, die Licht-Lampe leuchtet ebenfalls manchmal auf, es sind diverse nicht eingetragene (aber eintragungsfähige) Bauteile verbaut und die Kotflügel sind durchgerostet außerdem werden die Abgaswerte nicht stimmen da eine andere Software auf dem Motorsteuergerät liegt die u.A. auch höheren Verbrauch verursacht.
Wenn er jetzt mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren würde und es prüfen lassen würde, hat der TÜV dann die Möglichkeit ihm die Weiterfahrt in eine Werkstatt bzw. in seine Garage nach Hause um die Mängel zu beheben zu untersagen? Oder das Auto gar "stillzulegen"? So das er das Fahrzeug quasi abschleppen oder "wegtrailern" lassen müsste?
5 Antworten
Der Prüfer selbst kann das Fahrzeug nicht stilllegen, aber er kann die TÜV-Plakette entfernen und die Stilllegung in Auftrag geben. Beschließt der Kunde dann, trotzdem vom Hof zu fahren, kann der Prüfer (oder jede beliebige andere Person) natürlich die Polizei hinzuziehen, welche die Weiterfahrt dann unterbindet.
Anlage VIII StVZO:
3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2, 3.1.4.4 Satz 5 oder 3.1.4.5 Satz 6
3.1.4.5 Mängel, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Das Fahrzeug wird verkehrsunsicher durch gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und eine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen rechtfertigen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und es hat die unverzügliche Benachrichtigung der nach § 75 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuständigen Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der Fahrzeugführer ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. Der Halter ist im Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Es erfolgt keine Zuteilung einer Prüfplakette.
Im schlimmsten Fall kommt der Gutachter zur Erkenntnis, dass Ihr Fahrzeug „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt“. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, die alte Prüfplakette zu entfernen und die Zulassungsbehörde zu informieren. Dadurch ist es Ihnen untersagt, mit Ihrem Auto am Verkehr teilzunehmen. Möglich Gründe können zum Beispiel eine defekte Lenk- oder Bremsanlage sowie erhebliche Rostschäden am Fahrgestell sein.
Du wirst so eh keine HU bekommen, warum fährst du nicht vorher in eine Werkstatt und lässt die Mängel beheben, ist viel sinnvoller und dort kommt in der Regel der Prüfer auch regelmässig vorbei
Ist aber meist teurer als wenn man nur die beanstandeten Mängel beheben läßt.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, darfst du es auf den Hof stellen und einen Abschlepper zum Schrottplatz bestellen.
Ja die möglichkeit gibt es. I.d.r. wird aber der TÜV ausgestellt und man kriegt eine Mängelliste. Diese muss man innerhalb von 1 Monaten beseitigen und dann wieder beim TüV zur Nachprüfung vorstellig werden, da wird das dann kontrolliert.
Deine Antwort ist falsch nachfragt ist 1 Monat nicht 3 und bei Verkehrsgefährdung kann die alte Plakette entfernt werden und der tüv informiert die Zulassungsstelle und das kfz darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen
Wenn es sicherheitsrelevante Mängel sind darf das Auto nicht aus eigener Kraft vom Hof fahren.