Darf TÜV bei der HU/AU das Auto "stilllegen" oder Weiterfahrt untersagen?

5 Antworten

Der Prüfer selbst kann das Fahrzeug nicht stilllegen, aber er kann die TÜV-Plakette entfernen und die Stilllegung in Auftrag geben. Beschließt der Kunde dann, trotzdem vom Hof zu fahren, kann der Prüfer (oder jede beliebige andere Person) natürlich die Polizei hinzuziehen, welche die Weiterfahrt dann unterbindet.

Anlage VIII StVZO:

3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2, 3.1.4.4 Satz 5 oder 3.1.4.5 Satz 6
3.1.4.5 Mängel, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Das Fahrzeug wird verkehrsunsicher durch gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und eine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen rechtfertigen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und es hat die unverzügliche Benachrichtigung der nach § 75 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuständigen Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der Fahrzeugführer ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. Der Halter ist im Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Es erfolgt keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Im schlimmsten Fall kommt der Gutachter zur Erkenntnis, dass Ihr Fahrzeug „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt“. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, die alte Prüfplakette zu entfernen und die Zulassungsbehörde zu informieren. Dadurch ist es Ihnen untersagt, mit Ihrem Auto am Verkehr teilzunehmen. Möglich Gründe können zum Beispiel eine defekte Lenk- oder Bremsanlage sowie erhebliche Rostschäden am Fahrgestell sein.

Du wirst so eh keine HU bekommen, warum fährst du nicht vorher in eine Werkstatt und lässt die Mängel beheben, ist viel sinnvoller und dort kommt in der Regel der Prüfer auch regelmässig vorbei

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

koofenix  05.09.2024, 07:56

Ist aber meist teurer als wenn man nur die beanstandeten Mängel beheben läßt.

Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, darfst du es auf den Hof stellen und einen Abschlepper zum Schrottplatz bestellen.

Ja die möglichkeit gibt es. I.d.r. wird aber der TÜV ausgestellt und man kriegt eine Mängelliste. Diese muss man innerhalb von 1 Monaten beseitigen und dann wieder beim TüV zur Nachprüfung vorstellig werden, da wird das dann kontrolliert.


koofenix  05.09.2024, 07:57

Wenn es sicherheitsrelevante Mängel sind darf das Auto nicht aus eigener Kraft vom Hof fahren.

Iggemeier  05.09.2024, 09:01

Deine Antwort ist falsch nachfragt ist 1 Monat nicht 3 und bei Verkehrsgefährdung kann die alte Plakette entfernt werden und der tüv informiert die Zulassungsstelle und das kfz darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen