Darf Stallbesitzer nachträglich Geld für Zusatzaufwand verlangen?
Hallo, mein Pferd wurde vor 8 Wochen auf der Koppel verletzt (Knochenbruch). Er musste 6 Wochen komplett ruhig stehen. Der Stallbesitzer hat geholfen die Box in eine Ständerhaltung umzubauen. Da mein Pferd nicht stehen wollte, ist immer abwechselnd ein Pferd bei ihm in der Box geblieben. Wir haben die Box 3 mal umgebaut. Materialien wie z.B. ein Wassertrog hab ich selbst gekauft. Ich hab auch selbst die Einstreu gekauft, damit er nicht im Staub stehen muss und habe jeden Tag die Heunetze aufgefüllt und die Box von meinem Pferd, als auch vom Nachbarpferd gemistet. Auch das Futter habe ich jeden Tag vorbereitet. Der Stallbesitzer musst als nur in der Früh das Heunetz aufhängen und Wasser nachfüllen (was aber nicht jeden Tag passiert ist und Abends von mir selbst gemacht wurde) und in der Früh das Beistellpferd in die Box neben meinem führen. Ich hatte auch schon öfter gefragt, ob ich mehr zahlen muss. Dies wurde vereint. Da derzeit nur schimmeliges Heu gefüttert wird, hab ich nun gekündigt. Nun habe ich eine Forderung von 1.000 Euro für den zusätzlichen Aufwand erhalten. Zahlbar sofort. Nebenbei bemerkt. Es gibt keinen schriftlichen Einstellervertrag. Kann mir hier jemand sagen, ob dies rechtens ist?
5 Antworten
Verträge gelten natürlich auch ohne schriftliche Vereinbarungen, nur ist das alles dann schwieriger mit der Beweisführung, wenn Aussage gegen Aussage steht. Wie jetzt in deinem Fall.
Wenn dir gesagt wurde du musst nicht mehr zahlen, dann gilt das - ob schriftlich oder nicht. Allerdings könntest du dich hier trotzdem kompromissbereit zeigen, denn scheinbar hat der Stallbetreiber ja einiges unternommen, um deinem Pferd eine genesungsgerchte Unterbringung zu ermöglichen und hat unbestritten Mehraufwände deshalb gebabt. Vllt einigt ihr euch auf die Hälfte?
Schimmliges Heu geht natürlich gar nicht aber du schreibst nun keine Details zur Kündigung. Wenn nichts vereinbart wurde, dann gelten die gesetzlichen Kündungsfristen und für eine fristlose Kündigung musst du vorher eine Abmahnung erteilen und dem Stallbetreiber die Gelegenheit geben, nach zu bessern bzw. den Mangel abzustellen. Ist das nicht passiert, dann kann er deine Kündigung ebenso anfechten wie du seine Nachforderung.
Danke für die Antwort. Ich hätte eh 4 Wochen die Stallmiete komplett weiterbezahlt. Passt halt nicht, wenn die Stallmiete 360€ beträgt und mir für 6 Wochen zusätzlich 1000 € in Rechnung gestellt werden. Die meiste Arbeit hab ich selbst gemacht
Zusatzaufwendungen kann man immer marktgerecht umlegen.
Bei einer Kündigung, verschiebt sich auch der Kalkulationssatz des Mehraufwandes.
Hier kann durchaus sich ein Ansatz auf Entschädigung durch deine Kündigung sich ergeben.
So können sich die Mehraufwendungen über 24 Monate aufgehen, bei einer Kündigung eben nicht.
Es hat natürlich einen bösen Beigeschmack für den Betrieb, wenn man erst die Leistung in Anspruch nimmt, ist das Tier wieder fit zieht man aus.
Auch wenn die Futterqualität nachgelassen hat.
Wobei auch hier gilt, nur weil Einstaller das Heu schlecht beurteilen muss es nicht ungeeignet sein, für so was gibt es die Analyse der LUFA.
Wir legen die Beschaffungskosten umgerechnet auf die Qualitätsanfoderungen um. Denn nicht immer kann man die Qualitätsstufen der Lufa überall erwerben/oder selbst werben.
So haben wir die Lager recht voll, jedoch müssen wir bei Topqualität zukaufen.
Keine Ahnung ob das rechtens ist oder nicht, aber da du ja ohnehin schon gekündigt hast würde ich nichts bezahlen.
Manche Stallbetreiber haben einfach den Schuss nicht gehört. Wahrscheinlich will er damit den finanziellen Ausfall überbrücken, bis er einen Nachfolger für dich gefunden hat. Oder ist sauer, weil du gehst. Manche schaffen es ja nicht, auf einer professionellen Ebene zu bleiben.
Ich würde dazu mindestens eine detailierte Aufstellung des angeblich zusätzlichen Aufwandes verlangen. Also Materialkosten und Arbeitszeit.
Wenn schlimm,Gies Heu gefüttert wird, ist das ein Fall fürs Veterinäramt.
Was die Arbeit angeht, kann ich schon verstehen, dass man den „Freundschaftsdienst“ vergütet bekommen will, wenn du nun nach vollendeter Mühe kündigst. Wie das vor Gericht aussehen würde, ist bei Aussage gegen Aussage bei solchen „Handschlaggeschäften“ sehr interpretierbar.
Ab deiner Stelle würde ich einen gütlichen Kompromiss suchen.
Wie das vor Gericht aussehen würde, ist bei Aussage gegen Aussage bei solchen „Handschlaggeschäften“ sehr interpretierbar.
Ab deiner Stelle würde ich einen gütlichen Kompromiss suchen.
Je nach Vernetzung, weiß der alte Stalleigner schon warum der Einstaller gekündigt hat.
Es gibt so schnell richtig böses Blut, wäre auch nicht der erste Einstaller, der beim neuen Stall auf taube Ohren trifft, wenn man mal Unterstützung braucht, weil man Angst um "Ausnutzen" hat!
Aber nicht, wenn zugesagt wurde dass der Mehraufwand nicht in Rechnung gestellt wird. Was hier ja lt Aussage FS den Sachverhalt darstellt.