Darf mir die Vermieterin die Besuche verbieten?
Ich wollte mit meiner Mutter die das Zimmer besichtigen kommen, was ich vermiete,aber die Vermieterin meinte, dass ich allgemein keine Besucher empfangen darf, auch keine Übernachtungen oder so. Der erste Beitrag wurde auch schon bezahlt, alles läuft über das Vermittlungsbüro Uniplaces und somit habe ich den Mietvertrag unterschrieben. Die Frage ist, darf sie das? Ich habe im Internet nur was zu Besuchsrecht in Wohnungen gelesen, aber nicht im Zimmer.
Andere Sache: Auf der Webseite hat sie nicht angegeben, dass sie mit mir in der Wohnung leben wird, und dass sie außerdem zwei Kater hat. Ich bin nicht allergisch , aber es klingt nicht sonderlich professionell….
3 Antworten
Ein vermietetes Zimmer ist von der Sache her der Mietwohnung rechtlich gleichgestellt. Der Vermieter darf seinem Mieter den Besuch nicht verbieten, eine entsprechnende Klausel im Mietvertrag wäre damit nichtig.
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/mietrecht/untervermietung/
Egal ob Haupt- oder Untermieter – für beide Parteien gelten die gleichen Rechte. Demnach haben auch Untermieter:innen das Recht, Besuch zu empfangen. Selbst dann wenn sie nur ein Zimmer bewohnen oder in der Hausordnung ausdrücklich von Besuchsregelungen oder gar Verboten die Rede ist.
Was steht denn im Mietvertrag? Dieser ist für beide Parteien bindend, falls nicht sittenwidrig.