Darf mir die Vermieterin die Besuche verbieten?

3 Antworten

Ein vermietetes Zimmer ist von der Sache her der Mietwohnung rechtlich gleichgestellt. Der Vermieter darf seinem Mieter den Besuch nicht verbieten, eine entsprechnende Klausel im Mietvertrag wäre damit nichtig.

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/mietrecht/untervermietung/

Egal ob Haupt- oder Untermieter – für beide Parteien gelten die gleichen Rechte. Demnach haben auch Untermieter:innen das Recht, Besuch zu empfangen. Selbst dann wenn sie nur ein Zimmer bewohnen oder in der Hausordnung ausdrücklich von Besuchsregelungen oder gar Verboten die Rede ist.

https://www.mietrecht.com/besuch/

Was steht denn im Mietvertrag? Dieser ist für beide Parteien bindend, falls nicht sittenwidrig.