Darf Mieter Schloss austauschen?
Darf ich als Mieter das Schloss an der Haustüre austauschen ohne meinem Vermieter etwas davon zu sagen? Oder muss das vorher mit Vermieter abgesprochen sein?
8 Antworten
Bei einer Mietwohnung dürfen Sie den Schließzylinder der Wohnungseingangstüre tauschen. Verwahren Sie den ausgebauten Zyöinder bis Sie die Wohnung einmal aufgeben, da der Vermieter Anspruch auf den Wiedereinbau hat.
Nein, das darfst Du nicht. Da würde ein wesentlicher Inhalt der Mietsache vom Mieter verändert, was ohne Genehmigung des Vermieters unzulässig wäre.
Da würde ein wesentlicher Inhalt der Mietsache vom Mieter verändert, was ohne Genehmigung des Vermieters unzulässig wäre.
Dadurch, dass sich der Tausch des Schließzylinders beim Auszug problemlos rückgängig machen lässt, kann ich dieser Argumentation nicht folgen. Weder, dass es ein "wesentlicher Inhalt" wäre, noch dass es eine Genehmigung braucht.
Du schließt damit den Vermieter vom Notfallzugang zur Mietsache aus.
Wo steht geschrieben, dass dieser dadurch geschehen muss dass der Vermieter einen passenden Schlüssel zur Wohnung hat?
Und was ist deiner Meinung nach denn der passende Schutz vor einem Vermieter, der dank passendem Schlüssel dazu neigt, die Wohnung ungerechtfertigterweise zu betreten?
Du schließt damit den Vermieter vom Notfallzugang zur Mietsache aus.
Darf er ohne Info oder Abstimmung machen, solange nichts beschädigt wird und der Schließzylinder bei Ausbau zurückgebaut werden kann wie er vorher war.
Klar. Und ist zu empfehlen, du weisst ja nicht wer alles noch einen Schlüssel hat.
Den Schließzylinder deiner Wohnungstüre darfst du tauschen. Original aufheben und bei Auszug wieder einbauen.
Ein Haustürschloss ist kein wesentlicher Inhalt der Mietsache. Absolut nicht.