Darf meine Chefin in meinen Namen eine Kündigung aussprechen?

3 Antworten

ich hätte fristlos gekündigt, an dem Tag an dem ich nicht zur Arbeit erschien bin.

Kann man so werten.

Besser wäre es jedoch gewesen, wenn Sie Dir aufrund unerlaubten Fehlens fristlos gekündigt hätte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Zarra392 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:35

Aber ist es verboten sich fei zu nehmen ? Ich war sonst an jedem Tag da. Es kann doch nicht sein, dass wenn man 1 Tag nicht zur Arbeit kommt, am nächsten Tag eine Kündigung in seinem Namen bekommt.

DasOrakel  02.09.2024, 06:28
@Zarra392
Aber ist es verboten sich fei zu nehmen ?

Nicht mit vorheriger Genehmigung des Arbeitgebers :D

Es kann doch nicht sein

Im Zweifelsfall müssen die Arbeitsgerichte entscheiden.

Irgendwas gibst du nicht richtig wieder. Man kann nicht zum Datum XY fristlos gekündigt werden. Das ist dann eine Kündigung mit einer bestimmten Frist.

Für eine fristlose braucht's handfeste Gründe - unentschuldigtes Fernbleiben kann dazu führen, muss aber nicht.


Zarra392 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 21:54

Ich habe noch nicht so oft eine Kündigung bekommen, dass ich das vergleichen kann aber die Überschrift auf dem Brief heißt ,,Fristlose Kündigung." Ich lade diese später hoch und was ich geschrieben habe, weil ich wissen muss ob sie in meinen namen Kündigen kann.

fristlos = sofort, ohne Frist, weil fristlos

Dann bekam ich heute einen Brief von der Chefin in dem sie sagt, ich hätte fristlos gekündigt, an dem Tag an dem ich nicht zur Arbeit erschien bin.

Die Kündigung hat keine Formfreiheit - die Schriftform ist zwingend erforderlich. Somit kannst du nicht gekündigt haben.

Aber wie es mir scheint - und einigen anderen hier, bist du unerlaubt/unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben.

Die ganze Situation hört sich eher nach einem Paulanergarten an.