Darf meine Chefin in meinen Namen eine Kündigung aussprechen?
Ich habe ein fristlose Kündigung bekommen. Die geht so. Ich arbeite noch bis zum 4.9. und bis zum 11.9 habe ich dann Urlaub. Weil ich nicht zum Jobcenter will habe ich mich von der Arbeit aufgrund von Bewerbungen abgemeldet. Dann bekam ich heute einen Brief von der Chefin in dem sie sagt, ich hätte fristlos gekündigt, an dem Tag an dem ich nicht zur Arbeit erschien bin.
3 Antworten
ich hätte fristlos gekündigt, an dem Tag an dem ich nicht zur Arbeit erschien bin.
Kann man so werten.
Besser wäre es jedoch gewesen, wenn Sie Dir aufrund unerlaubten Fehlens fristlos gekündigt hätte.
Irgendwas gibst du nicht richtig wieder. Man kann nicht zum Datum XY fristlos gekündigt werden. Das ist dann eine Kündigung mit einer bestimmten Frist.
Für eine fristlose braucht's handfeste Gründe - unentschuldigtes Fernbleiben kann dazu führen, muss aber nicht.
Ich habe noch nicht so oft eine Kündigung bekommen, dass ich das vergleichen kann aber die Überschrift auf dem Brief heißt ,,Fristlose Kündigung." Ich lade diese später hoch und was ich geschrieben habe, weil ich wissen muss ob sie in meinen namen Kündigen kann.
fristlos = sofort, ohne Frist, weil fristlos
Dann bekam ich heute einen Brief von der Chefin in dem sie sagt, ich hätte fristlos gekündigt, an dem Tag an dem ich nicht zur Arbeit erschien bin.
Die Kündigung hat keine Formfreiheit - die Schriftform ist zwingend erforderlich. Somit kannst du nicht gekündigt haben.
Aber wie es mir scheint - und einigen anderen hier, bist du unerlaubt/unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben.
Die ganze Situation hört sich eher nach einem Paulanergarten an.
Aber ist es verboten sich fei zu nehmen ? Ich war sonst an jedem Tag da. Es kann doch nicht sein, dass wenn man 1 Tag nicht zur Arbeit kommt, am nächsten Tag eine Kündigung in seinem Namen bekommt.