Darf mein Arbeitsgeber meine Fingerabdrücke zur Kontrolle auslesen?

7 Antworten

Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber Fingerabdruck-Scanner zur Zeiterfassung nur unter bestimmten Bedingungen verwenden. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zählen Fingerabdrücke zu den biometrischen Daten, die besonders geschützt sind.

Einwilligung: Dein Arbeitgeber darf deine Fingerabdrücke nur verwenden, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast.

Kollektivvereinbarung: Alternativ kann eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag die Nutzung regeln.

Wenn er ohne Genehmigung das gemacht von Betriebsrat ist es illegal.

Erforderlichkeit: Ohne deine Einwilligung oder eine Kollektivvereinbarung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Nutzung des Fingerabdruck-Scanners zwingend notwendig ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Wenn du nicht einverstanden bist, solltest du das deinem Arbeitgeber mitteilen und nach alternativen Zeiterfassungssystemen fragen. Es ist dein Recht, deine Bedenken zu äußern und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Ich finde da nichts Beanstandenswertes dran.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Im Rahmen der (verpflichtenden) [digitalen] Zeiterfassung, ist der Fingerabdruck eine fälschungssichere Alternative.

Du hast ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Du es nicht möchtest, McDonalds verwendet meines Wissens ein solches Verfahren nicht.


Onaxer  27.09.2024, 08:44

Nein. Er muss selbstverständlich nicht kündigen, um dem zu entgehen.

Wiesel  27.09.2024, 08:53
@Onaxer

Wo sagte ich, dass er das MUSS?

Nirgends!

Danke für das Gespräch.

Das ist eine gängige Praxis, zur Zugangskontrolle und zur Zeiterfassung, Die Fingerabdruckdaten werden extrahiert und nur Minutien ( Verzweigungen der Linien) sind dabei nicht zugänglich gespeichert, der Arbeitgeber kann diese somit nicht zum Abgleich an irgendwelche Ermittlungsbehörden schicken. Es gibt aber einen besonderen Schutz der biometrischen Daten (DSGVO), wenn du also nicht zustimmst, darf dir daraus kein Nachteil erwachsen ( Es sei denn du arbeitest in Hochsicherheitsbereichen).

https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/pflicht-zur-zeiterfassung-mit-fingerabdruck/

Zeiterfassungssysteme, die biometrische Daten der Mitarbeiter erfassen, datenschutzrechtlich bedenklich. Danach ist ein System, das mit der Erkennung von Fingerabdrücken funktioniert, ohne Einwilligung der Beschäftigten unzulässig.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/datenschutz-zeiterfassung-per-fingerabdruck-zulaessig_76_509656.html

Gruß, BigBee


guterchatter  27.09.2024, 09:00

Nicht unbedingt wenn es ein Betriebsrat gibt kann der eine Betriebsvereinbarung abschließen oder Tarifvertrag.

BigBee1  27.09.2024, 09:02
@guterchatter

Aber wenn Du als Angestellter deine Zustimmung nicht erteilst, dann darf er es nicht! Da kann auch der Betriebsrat und auch eine Betriebsvereinbarung nichts dran ändern.

guterchatter  27.09.2024, 09:22
@BigBee1

Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, die die Nutzung von Fingerabdruck-Scannern zur Zeiterfassung regelt, ist diese grundsätzlich bindend für alle Mitarbeiter/in.

Deswegen sollte man sich bei einer Betriebsratswahl genau überlegen welchen Mitarbeiter/in man wählen tut.

guterchatter  27.09.2024, 09:31
@BigBee1

Das ist richtig aber die Betriebsvereinbarung sorgt dafür das der Arbeitgeber sich keine Erlaubnis holen muss sondern du musst selber Wiederspruch einlegen.