Darf mein Arbeitsgeber meine Fingerabdrücke zur Kontrolle auslesen?
Hallo Leute,
auf jedenfall hat mein Arbeitsgebiet jetzt ein fingerabdruckscanner zur Kontrolle, wann wir gehen und wann wir kommen. Darf er/sie das den?
um ehrlich zu sein möchte ich das nämlich nicht und bin damit nicht einverstanden
7 Antworten
Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber Fingerabdruck-Scanner zur Zeiterfassung nur unter bestimmten Bedingungen verwenden. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zählen Fingerabdrücke zu den biometrischen Daten, die besonders geschützt sind.
Einwilligung: Dein Arbeitgeber darf deine Fingerabdrücke nur verwenden, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast.
Kollektivvereinbarung: Alternativ kann eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag die Nutzung regeln.
Wenn er ohne Genehmigung das gemacht von Betriebsrat ist es illegal.
Erforderlichkeit: Ohne deine Einwilligung oder eine Kollektivvereinbarung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Nutzung des Fingerabdruck-Scanners zwingend notwendig ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Wenn du nicht einverstanden bist, solltest du das deinem Arbeitgeber mitteilen und nach alternativen Zeiterfassungssystemen fragen. Es ist dein Recht, deine Bedenken zu äußern und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Ich finde da nichts Beanstandenswertes dran.
Im Rahmen der (verpflichtenden) [digitalen] Zeiterfassung, ist der Fingerabdruck eine fälschungssichere Alternative.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Du es nicht möchtest, McDonalds verwendet meines Wissens ein solches Verfahren nicht.
Das ist eine gängige Praxis, zur Zugangskontrolle und zur Zeiterfassung, Die Fingerabdruckdaten werden extrahiert und nur Minutien ( Verzweigungen der Linien) sind dabei nicht zugänglich gespeichert, der Arbeitgeber kann diese somit nicht zum Abgleich an irgendwelche Ermittlungsbehörden schicken. Es gibt aber einen besonderen Schutz der biometrischen Daten (DSGVO), wenn du also nicht zustimmst, darf dir daraus kein Nachteil erwachsen ( Es sei denn du arbeitest in Hochsicherheitsbereichen).
Zeiterfassungssysteme, die biometrische Daten der Mitarbeiter erfassen, datenschutzrechtlich bedenklich. Danach ist ein System, das mit der Erkennung von Fingerabdrücken funktioniert, ohne Einwilligung der Beschäftigten unzulässig.
Gruß, BigBee
Nicht unbedingt wenn es ein Betriebsrat gibt kann der eine Betriebsvereinbarung abschließen oder Tarifvertrag.
Aber wenn Du als Angestellter deine Zustimmung nicht erteilst, dann darf er es nicht! Da kann auch der Betriebsrat und auch eine Betriebsvereinbarung nichts dran ändern.
Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, die die Nutzung von Fingerabdruck-Scannern zur Zeiterfassung regelt, ist diese grundsätzlich bindend für alle Mitarbeiter/in.
Deswegen sollte man sich bei einer Betriebsratswahl genau überlegen welchen Mitarbeiter/in man wählen tut.
Das ist richtig aber die Betriebsvereinbarung sorgt dafür das der Arbeitgeber sich keine Erlaubnis holen muss sondern du musst selber Wiederspruch einlegen.
Nein. Er muss selbstverständlich nicht kündigen, um dem zu entgehen.