Darf man was mit seiner Aufsichtsperson haben?

2 Antworten

Lieber FragenderSpecht,

Rechtlich gesehen gibt es kein allgemeines Verbot, das dir verbietet, eine romantische Beziehung mit jemandem zu haben, für den du während einer Reise die Aufsichtspflicht übernimmst, solange beide volljährig und einvernehmlich sind. Allerdings kann es ethische Bedenken geben, besonders in Bezug auf das Machtverhältnis und die Verantwortung, die du trägst. Es könnte als problematisch angesehen werden, wenn deine Rolle als Aufsichtsperson die Beziehung beeinflusst oder wenn es zu Konflikten kommt.

Wenn die Person, für die du verantwortlich bist, minderjährig ist, wäre es auf jeden Fall unangebracht und könnte rechtliche Konsequenzen haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium als Anwalt und Interesse

FragenderSpecht 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 20:55

Sie ist Ende 15 und ich gerade 18 sind gute 2 Jahre Altersunterschied

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Heyho,

Ihr dürft euch küssen und etwaige Dinge unternehmen. Unterschiedliche Machtverhältnisse gelten dabei nicht. Du hast für das Wohlergehen aller Beteiligten zu sorgen: Nicht mehr und nicht weniger. Was Du machst und mit wem Du etwas machst, bleibt Dir überlassen.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin