Darf man Videos auf bspw. Youtube posten in denen man für andere zur Schau stellt wie Leute in einem Discord Call rassistisch reden?

2 Antworten

Strafbar ist, wer ohne Einverständnis des Sprechenden eine Tonaufnahme eines Privatgesprächs, einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht, oder die Aufnahme veröffentlicht. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Das ist nur ein Beispiel, was dir bei so einem Unfug drohen kann.

Das kann rechtlich problematisch sein:

1. Recht am eigenen Bild: Personen haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie ihre eigenen Bilder oder Äußerungen veröffentlicht werden (Art. 22 KUG). Ein Video, das Personen ohne deren Einwilligung zeigt, könnte eine Verletzung dieses Rechts darstellen.

2. Äußerungen und Rufmord: Wenn die Inhalte der Aufnahmen die abgebildeten Personen negativ darstellen und wenn falsche Tatsachen verbreitet werden, könnte eine Strafbarkeit aufgrund von übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) gegeben sein.

3. Öffentliches Interesse: Wenn die Äußerungen von erheblichem öffentlichem Interesse sind (z.B. im Sinne von Aufklärung über Rassismus), könnte dies die Einschätzung beeinflussen, ob eine Straf- oder zivilrechtliche Haftung eintritt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist 👨‍⚖️😁

KimahriXIII  04.09.2024, 01:42

Die Paragraphen für "Rufmord" und "unerlaubtes Handeln" würden mich hier jetzt mal interessieren, genauso wie die Stelle im §22 KunstUrhG die Texte benennt.

Vielleicht hilft ja chatgpt dabei....

ElegantEagle  08.09.2024, 01:49
@KimahriXIII

Die Delikte "Rufmord" und "unerlaubtes Handeln" beziehen sich auf die Straftaten übler Nachrede und Verleumdung. In § 22 KUG ist festgelegt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.

KimahriXIII  08.09.2024, 13:44
@ElegantEagle

Dir ist schon bewusst, dass man ganz genau sehen kann wie die Antwort editiert wurde? XD

Auch wenn du die Antwort nachträglich bearbeitest sind Teile wie "können diese möglicherweise Klage wegen Rufschädigung oder unerlaubter Handlung einreichen." oder "Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie solche Inhalte veröffentlichen, um die Risiken einschätzen zu können." weiterhin sichtbar

ElegantEagle  08.09.2024, 21:48
@KimahriXIII

Ich bin ja sogar auf deine Antwort eingegangen was deinem Gedankengang widerspricht.

KimahriXIII  09.09.2024, 00:12
@ElegantEagle

Du hast literally die Teile gelöscht auf die ich mich bezogen habe und hast alles gelöscht was irgendwie nach Chatgpt klingt. Genauso bist du nicht darauf eingegangen was das Recht am eigenen Bild mit Texten oder Audios zu tun hat.

Damit ist für mich auch alles gesagt ✌️

ElegantEagle  18.09.2024, 17:42
@KimahriXIII

Ich habe meinen Kommentar ganz normal überarbeitet. Ich habe ChatGPT dafür nicht genutzt. Das Recht am eigenen Bild ist repräsentativ und bezieht auch Audios mit ein.