Darf man seinen Vornamen ändern?

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Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familien­name oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. Hierzu gehören neben der Ordnungsfunktion des Namens und den sicherheits­rechtlichen Interessen auch die Identifikations­funktion des Namens.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/namensrecht/namensrecht-node.html

nur weil sie es eugen statt yugin aussprechen ist das kein Grund seinen Namen zu ändern.

Generell ist es möglich aber mit Kosten verbunden und auch mit einer guten Begründung.

Solltest du einen Doppelnamen besitzen, steht es dir frei auf den zweiten namen zu switschen und diesen als Rufnamen zu verwenden.

Nur bei triftigem Grund und vielen Formalitäten.Wenn er nicht gefällt oder man lacht,das zählt leider nicht.