Darf man mit EU Rente noch Vollzeit arbeiten?
4 Antworten
Ich nehme an, du meinst die gesetzliche Erwerbsminderungsrente - EU-Rente gibt es seit 2002 nicht mehr.
Selbstverständlich nicht. Das Kriterium für eine Erwerbsminderungsrente ist ein Restleistungsvermögen von unter 3 Std. täglich. Wer voll arbeiten kann, braucht keine EM-Rente.
Neben der Arbeitszeit von unter 3 Std. täglich gibt es eine Einkommensgrenze von 18.558,75 € im Jahr. Ist das Einkommen höher, wird die eM-Rente gekürzt.
Unabhängig davon gibt es aber eine „Erprobungsregelung“. Das ist sozusagen ein Versuch, wieder in das Arbeitsleben zurück zu finden. Innerhalb dieser Arbeitserprobung kann man bis zu 6 Monate auch voll arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze ist dadurch aber nicht aufgehoben.
Sieh mal hier:
Da findest du Informationen zur Abeitserprobung.
EU-Rente gibt es nicht. Das heißt EM-Rente (Erwerbsminderungsrente). Aber wie willst du vollzeit arbeiten gehen, wenn du eigentlich mit deinem Rentenantrag erklärt hast, dass du nicht mehr arbeiten kannst?
Ich bin Laie, aber Erwerbsfähigkeit und in Vollzeit Arbeiten gehen würde sich nach meinem Verständnis gegenseitig ausschließen.
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen, auf dem die Erwerbsminderungsrente basiert. Wird dies nicht beachtet, ist der Anspruch auf die EM-Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen gefährdet.