darf man in de mit waffenschein wirklich waffen verdeckt in die öffentlichkeit mitnehmen? kann ich mir nicht vorstellen hörte es aber von jemand?

6 Antworten

darf man in de mit waffenschein wirklich waffen verdeckt in die öffentlichkeit mitnehmen? kann ich mir nicht vorstellen hörte es aber von jemand?

Ja, das ist genau der Sinn des Waffenscheins.

Aber den bekommt ja auch so gut wie niemand. Bitte verwechsle den nicht mit der Waffenbesitzkarte die man als Sportschütze, Jäger etc. hat. Die dürfen das natürlich nicht (bzw. der Jäger nur während der Jagdausübung).

  

Details zum Waffenschein:

Der Waffenschein ist die Erlaubnis eine "echte" (scharfe) Schusswaffe in der Öffentlichkeit benutzungsbereit mit Dir zu führen um Dich selber zu schützen (also auch z.B. mit einer geladenen Pistole an der Person durch die Fußgängerzone in der Innenstadt zu laufen). 

Den Waffenschein bekommen nur Leute die weit über das normale Maß hinaus gefährdet sind und die das auch anhand von staatlich anerkannten Fakten nachweisen können. Und er wird nur zeitlich begrenzt erteilt, so lange diese nachgewiesene Gefahr andauert und ggf. sogar regional eingeschränkt (Gebiet in dem er gültig ist).

Den bekommt so gut wie kein "Normalbürger". Denn „um Dich privat einfach so besser zu schützen“ ist kein Grund für eine Erteilung. Sonst würde sich hier ja jeder „einfach so“ bewaffnen können. Und das ist von unseren Gesetzen so nicht vorgesehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

123abcdef933 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 09:43

aber irgendwie hat er diesen schein bekommen

er hat ihn mir gezeigt

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Waldmensch70  29.08.2024, 09:46
@123abcdef933
aber irgendwie hat er diesen schein bekommen
er hat ihn mir gezeigt

Wer ist "er"? Ich weiss nicht, von wem Du hier redest. In der Frage stand nichts dazu.

Kann es sein, dass die betreffende Person einen "Kleinen Waffenschein" hat? Das ist wieder etwas Anderes.

Den kann man ab 18 Jahre beantragen und bekommt den, wenn der Staat keine Gründe sieht ihn Dir vorzuenthalten.

Damit darf man aber nur Schreckschusspistolen führen.

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ThisIsJustMeDE  29.08.2024, 10:33
@123abcdef933

Um das einzuordnen: Dann muss "er" wirklich besonders Gefährdet sein. Es gibt in Deutschland keine 20.000 Personen die einen solchen Schein haben. Das sind Leute wie der Vorsitzende des Zentralrats der Juden etc. Also Menschen denen wirklich Gefahr droht.

Oder war es evlt. ein "Kleiner Waffenschein" der zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigt?

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123abcdef933 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 14:50
@Waldmensch70

der von dem ich hörte hat ne echte waffe und den echten schein iwie bekommen

hab sogar nh bild gesehen

aber gefährdet ist er gewiss nicht

komisch

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Waldmensch70  29.08.2024, 14:52
@123abcdef933
der von dem ich hörte hat ne echte waffe und den echten schein iwie bekommen
hab sogar nh bild gesehen

Naja, da kann ich nichts zu sagen. Dazu müsste man die genauen Hintergründe der Person kennen und die Sachen (Waffe und Schein) selber persönlich gesehen haben.

Und " ich habe sogar ein Bild gesehen" sagt noch nichts aus. Jeder kann heute irgend etws mit Photoshop "faken" um sich wichtig zu machen. 🤷‍♂️

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Hallo 123abcdef933,

hier wird oft eine Waffenbesitzkarte mit einem Waffenschein verwechselt.

Sportschützen haben eine Waffenbesitzkarte und dürfen Waffen, nicht zugriffsbereit und verschossen, transportieren, im Schützenhaus schießen und zuhause aufbewahren.

Mit einem Waffenschein darf man verdeckt eine Waffe tragen. Das hat meistens etwas mit einer persönlichen Bedrohungslage zu tun. Das bekommt nicht jeder, das muss man genau belegen und den hat mach auch nicht zeitlich unbeschränkt. Ich kenne nur zwei, vielleicht drei Personen, die sowas haben.

Viel Erfolg!

Karliemeinname


ThisIsJustMeDE  29.08.2024, 10:35
Ich kenne nur zwei, vielleicht drei Personen, die sowas haben.

Das sind bei nicht mal 20.000 Personen die so einen Schein auf 80 Millionen haben sogar schon ziemlich viele.

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Man stellt bei einem besonderen Bedarfssachverhalt (Gefährdungslage der eigenen Person oder z.B. Gewerbe als Personenschützer mit entsprechendem Sachkundenachweis) einen behördlichen Antrag.

Der Waffenschein legitimiert dann das Führen einer geladenen Waffe - auch und gerade in der Öffentlichkeit. Da der Waffenschein zum Führen in der Öffentlichkeit berechtigt, ist dies somit auch polizeilich genehmigt. Eine Kontrolle durch die Polizei ist vergleichbar mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle: Dokument vorzeigen, und schönen Tag noch.

Wenn somit beispielsweise ein Juwelier bereits wiederholt Opfer eines Raubüberfalls wurde, kann dieser einen behördlichen Waffenschein beantragen, wenn er alle notwendigen und persönlichen Voraussetzungen dafür mitbringt. Das polizeiliche Führungszeugnis muss natürlich blütenweiß sein.

Eine Sachkundenachweis-Prüfung ist immer abzulegen (bei mir war es eine mündliche Prüfung bei der zuständigen Polizeibehörde - ich war Anfang der Neunziger drei Jahre im Personenschutz und als Versicherungsdetektiv tätig. Allerdings wurde besagter Waffenschein für eine Pistole Modell 9mm Para auf meinen damaligen Arbeitgeber ausgestellt, nicht auf mich persönlich. Ich wurde lediglich als Person benannt, die im Auftrag des Arbeitgebers die Waffe führt. ).

Die Prüfung umfasste damals die Bereiche Waffenkunde und Technik wie auch rechtliche Fragen. Ich vermute, das wird auch heute noch so sein. Der ausgestellte Waffenschein berechtigt umgekehrt aber nicht zum Erwerb einer Schusswaffe; dafür wird eine WBK benötigt (s. unten).

Eine Waffenbesitzkarte kann man als Sportschütze bekommen, wenn man Mitglied in einem Schützenverein ist und eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt hat. Diese berechtigt den Sportschützen dazu, seine Sportwaffen zuhause in einem Waffenschrank aufzubewahren - und eben besitzen zu dürfen. In der Öffentlichkeit führen darf der Sportschütze seine Waffen deswegen aber noch lange nicht.

Zuletzt gibt es noch den "kleinen Waffenschein", den jede volljährige Person beantragen kann. Dieser berechtigt dann das Führen einer geladenen Gas- bzw. Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit. Der kleine Waffenschein wird gegen eine geringe Gebühr auf Antrag problemlos ausgestellt, sofern ansonsten nichts gegen den Antragsteller vorliegt.

Vielleicht hast du das verwechselt?

Du musst deine Waffe sogar verdeckt führen, damit nicht jemand Panik deshalb bekommt.

Geht auch offen. Siehe zb fahrer von Geldtransporten

⁹⁹

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger