Darf man einen Midijob und einen Teilzeitjob gleichzeitig haben?

4 Antworten

Ja, das geht auf jeden Fall und machen auch einige! Lg

Einer der beiden liefe dann wohl in Steuerklasse VI und du wärst verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen im Folgejahr.

Das schon, bei 2 Beschäftigungen bist du aber dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, d.h. du magst zwar vielleicht erstmal "mehr" aus dem 2. Job an Netto kriegen, du wirst aber realistisch Steuern nachzahlen müssen - das also definitiv auf dem Schirm haben (Und wie derHans korrekt gesagt hat : Nicht bei demselben Unternehmen ;) )