Darf man der BU Krankheiten verschweigen, bei denen man nicht in Behandlung war?

1 Antwort

Vorsicht. Sofern du die BU jemals benötigen solltest (und das ist medizinisch bei fast jedem 4. in Deutschland zumindest temporär der Fall), wird sie akribisch deinen Gesundheitsverlauf der letzten 30 Jahre durchforsten. Sollte es sich irgendwo auch nur als Rückschluss herausstellen, dass du beim Abschluss der Versicherung nicht die volle Wahrheit gesagt hast, dann wird die der VR die Versicherung rückwirkend aufheben/kündigen, aber die geleisteten Beiträge rechtskonform einbehalten - denn der VR hat seinen Teil des Vertrages ja erbracht.