Darf Lehrer Tasche durchsuchen?

13 Antworten

Nein, das dürfen Lehrkräfte grundsätzlich nicht und zwar selbst nicht mit einem begründeten Verdacht auf einen verbotenen Inhalt, da Lehrkräfte keine hoheitlichen Befugnisse haben, jedenfalls in diesem Fall nicht. Ausnahmslos jede Taschenkontrolle, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, einem Grundrecht nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) dar, weil es ersteinmal niemanden etwas angeht, was jemand in seinen Taschen mitführt. Taschenkontrollen, dürfen deshalb ausschließlich bei einem begründeten Verdacht von entsprechend hierzu aufgrund eines Gesetzes autorisierten Personen vorgenommen werden!. Entsprechend autorisierte Personen, sind Polizeibeamte und in den meisten wenn nicht in allen Bundesländern auch die kommunalen Ordnungsämter aber niemand anderes. Das ist ähnlich, wie wenn die Mitarbeiter eines Supermarktes den Verdacht eines Diebstahls haben. Auch sie dürfen die Taschen des Kunden nicht ohne dessen Einwilligung durchsuchen sondern sie müssen stattdessen die Polizei informieren, welche dies dann bei einem entsprechend begründeten Verdacht machen darf.

Mfg

Das dürfen sie nicht einfach so. Nur wenn Verdacht besteht, dass jemand z.B Drogen dabei hat. Oder sie dürfen euch auffordern, aber das ist dann trotzdem freiwillig

Ich würds drauf ankommen lassen.

Kein Lehrer darf ohne Erlaubnis deine Taschen durchsuchen,
auch kein Kassierer oder Einlass von irgend einer Veranstaltung.

Ja, man kommt dann eventuel nicht rein, oder darf nicht mit, oder im Fall der Kassierer kommt dann eben der Marktleiter.

Man macht sich verdächtig, aber nur um unverdächtig zu sein sollen andere meine Taschen durchwühlen? Darf ich deren Taschen auch durchwühlen?
(Das auf mein Wort nichts gegeben wird, lassen wir mal hier außen vor).

Ja, das dürfen die Punkt.. du kannst es zwar verweigern aber dann fährst du halt nicht mit. Deine Lehrkräfte können als Bedingung für die Mitfahrt die Einsicht in die Taschen machen. Wie gesagt du kannst dich weigern, kommst dann halt nicht mit. Das Prinzip kennt man im übrigen auch von jedem Kino oder jedem Konzert


tadomiika 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 13:42

Ich hab bezahlt und nichts unterschrieben ich fahre mit

Mondovada3  18.09.2024, 13:44
@tadomiika

Ob du mitfährst oder nicht, das sagen dir deine Lehrkräfte, nicht du

Ohne deine Einwilligung dürfen die nicht deine Tasche durchsuchen. So etwas dürfen nur Mitarbeiter von Behörden. Aber was die Lehrer auf jeden Fall ohne deine Einwilligung dûrfen, ist dich nicht mit auf Klassenfahrt zu nehmen. Da spielt es auch keine Rolle, dass du bezahlt hast.