Darf ich mein eigenaufgegebenes atthest anfechten?
Guten tag und zwar geht es darum ich halte es relativ kurz ich bin erwerbmidert und und möchte gerne 4 stunden pro tag arbeiten gehen was aber laut meines attehst nicht möglisch ist gibt es da möglischkeiten gegen vor zu gehen oder muss ich das garnicht
bsp in meinem atthest steht drin das ich in der woch nur 15 stunden arbeiten darf ist es dann möglisch dies trotzdem zu tun
2 Antworten
Grundsätzlich kann dir erstmal niemand verbieten zu arbeiten - Ausnahme natürlich bei Selbst- und Fremdgefährdung.
Solltest du aufgrunddessen irgendwelche Gelder erhalten können die dann natürlich entsprechend gekürzt werden.
Für die Gewährung der Grundsicherung gibt es klare Bedingungen, möchtest du mehr arbeiten darfst du das selbstverständlich, dann aber wird das Auswirkungen auf die Zahlungen des Sozialamtes haben.
Gutachten geben Empfehlungen, besteht keine Gefahr der Selbst -und Fremdgefährdung kann dir niemand verbieten zu arbeiten.
dein Einkommen wird dann selbstverständlich auf die Grundsicherung angerechnet.
Selbstverständlich kannst du deine persönlichen Meinungen/ Bedenken zu dem Attest äußern.
Noch mal - ein Gutachten gibt Empfehlungen, KEINE Verbote!
Dein Schreiben geht an deinen zuständigen Sachbearbeiter des Amtes welches das Gutachten in Auftrag gegeben hat.
In dem Gutachten geht es nicht um dürfen, sondern um können.
Großer Unterschied!
Wenn Du einen Job findest, den Du leisten kannst, dann strafe damit den Gutachter Lügen und zeige, was Du drauf hast :D
was soll ich deiner meinung tun es im einfach zeigen das ich es kann
Einen Job suchen, den Du schaffst (auch im Hinblick auf die vier Stunden) und anfangen zu arbeiten :)
ja ich musste ja jetzt vom jobcenter zum budesstadt einen antrag auf grundsicherung stellen wil die nicht mehr zu ständig es kann aber rein rechtlisch nix passieren wenn ich das so gesagt wiedder spreche