Darf ich jemanden fotografieren wenn er/sie gegen §183a verstoßen und dann anzeigen oder mache ich mich strafbar dadurch?

3 Antworten

Echt jetzt?

Erregung öffentlichen Ärgernisses?

Statt zu grinsen und weiter zu gehen, kommt der Hilfsheriff und Spanner in dir durch...

Mit dem heimlichen Filmen der beiden in einer solch prekären Situation, hättest du dich übrigens zu recht strafbar gemacht.


Robert0283 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 20:39

Habe ich ggf. falsch ausgedrückt. Habe weder das eine noch das andere gemacht. Habe gewartet bsi sie weg sind und bin dann gefahren.

Sei doch bitte nicht so ein I***t. Es wäre für alle teilnehmenden unangenehm gewesen, inklusive der Polizei. Gönn ihnen ihren Spaß und fertig... Filmen würde ich sowas erst Recht nicht. Gesetzlich erlaubt müsste es aber sein (Korrigiert nicht gerne wenn falsch)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Robert0283 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 20:35

Ein I***t war ich nicht. Habe sie ja fertig machen lassen und bin dann erst losgefahren als sie weg waren. Aber es hat mich zum nachdenken gebracht und ich war froh das ich ohne Familie unterwegs war.

Robert0283 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 20:41
@Erdbeere1495

Habe es nicht als "Angriff" gesehen :) Hab mir nur gedacht, zum Glück ohne.

Amenia169  23.09.2024, 20:26

Man darf Leute nicht ohne Einverständnis filmen, wenn sie selbst das Subjekt sind. Photographin hier.

Amenia169  23.09.2024, 20:42
@Erdbeere1495

Straßenphotografie ist aber erlaubt, hier zählt aber auch, dass man niemanden bestimmtes ablichtet, sondern die Gesamtheit.

Also wirklich, einfach nur zusehen und genießen, ich glaube ja nicht das die Polizei da einfach so mit macht oder ?

Woher ich das weiß:Recherche