Darf ich eine Airsoft-Replik für Cosplay verwenden?
Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf Österreich.
Ich weiß das in Deutschland eine Airsoft-Replik als Waffe zählt und natürlich nicht in der Öffentlichkeit als Requisite verwendet werden darf.
In Österreich jedoch Fallen Airsoft-Markierer nicht unter das Waffengesetz.
Deswegen würde ich gerne wissen ob ich meine Airsoft (Natürlich ohne Batterie, Munition bzw. Gas) als Requisite verwenden dürfte. Oder gibt es andere Gesetze die das verbieten?
Ich bin mir außerdem im klaren, dass im Ernstfall eine Replik mit einer echten Waffe verwechselt werden kann. Ich würde tatsächlich auch keine Airsoft in der Öffentlichkeit mit mir tragen. Mich interessiert rein die Rechtliche Situation.
Danke im voraus!
1 Antwort
Wenn sich nicht etwas geändert hat, dann hast du, sofern du noch nicht 18 bist, die Finger von Airsoftwaffen zu lassen.
Das ist wie bei uns in DE mit den >0,5J Waffen -> u18 dann max. anschauen. Mehr ist nicht.
Die Frage vielleicht richtig lesen. Ich wollte hier nicht von einem Mindestalter wissen, und wie gesagt auch nichts über die Rechtslage in Deutschland.
Bitte die Frage noch einmal lesen und das nächste mal eine respektvolle und sinnvolle Antwort hinterlassen.
Danke.