Darf ich die Post meiner Tochter 2 jahre öffnen?
5 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Psychologie
sicher, denn Du bist der Erziehungsberechtigte - rechtliche Vertreter.
Ja, das darfst Du.
Und musst Du womöglich auch.
In dem Alter geht es ja noch garnicht anders, weil sie noch nicht selbst lesen kann.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Psychologie
Du bist ihr gesetzlicher Vertreter, daher darfst Du die Post an sie öffnen.
Sofern du dich nicht vertippt hast und deine Tochter tatsächlich erst zweijährig ist: Wer soll sie denn sonst öffnen und bearbeiten, ausser die Eltern?
Ausserdem wird da noch nicht gross Post kommen an ein Kleinkind.