Darf ich auf öffentlichen Plätzen heimlich Fotos von anderen machen OHNE SIE ZU VERÖFFENTLICHEN?
Bei der Abizeitung habe ich bereits alle Fotos der Mädchen für meine private Sammlung ausgeschnitten und in meine Kollektion gepackt. Ich will meine Kollektion jetzt mit neuen attraktiven Frauen aus der Öffentlichkeit erweitern. Ich möchte NICHTS VERBREITEN ODER VERÖFFENTLICHEN, sondern nur privat für mich aufnehmen.
Ist das legal bzw. kann ich in ernsthafte Schwierigkeiten geraten ?
Zur Erinnerung: Ich mache die Fotos in der Innenstadt Hamburgs, wo viele Menschen rumlaufen, sprich es schon mal ist keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, keine Verletzung des Persönlichkeitsrecht etc...
Bitte nur Antworten mit rechtlicher Begründung mit entsprechenden Paragraphen. KEIN BLA BLA!
6 Antworten
Du sagst es doch selber, daß du derart Aufnahmen heimlich machst. Wer oder was soll dich dann daran hindern oder zur Rechenschaft ziehen, keiner, siehste ☝️
Nein.
Trigger.
Danke.
:)
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Solange du nicht fragst, hast du keine Erlaubnis
Schlecht recherchiert..., hier mal § 201a StGB ganz für dich: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Im StGB wird eindeutig von folgenden Szenarien gesprochen:
- Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet,
- dokumentierte Hilflosigkeit einer Person
- grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellen
- wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
- wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
- usw...
Aber alles gilt eben nicht in meinem Fall! Sind nur normale Bilder, ohne Nacktheit (weil öffentliche Straße...), ganz stinknormale Menschen auf der Straße
Das ist denke ich "legal" ...
201a StGB ist zwar dagegen, aber da es sich glaube ich um ein Antragsdelikt handelt und die Person nichts davon weiß kann die Person auch keine Strafverfolgung beantragen.
Einfach nur nein.
Nein! Die Personen dürfen verlangen entfernt zu werden
Das dürfte ein Antragsdelikt sein!
Und da die Person nichts davon weiß kann sie auch keine Strafverfolgung beantragen.