Darf etwas weitervermietet werden, was schon vermietet wurde?
Huhu,
Ich melde mich mit einem für mich wichtigen Anliegen.
Und zwar geht es darum dass ich ein Parkplatz angemietet habe, welches der Vermieter für 4 Tage weitervermietet hat ohne mein Einverständnis dafür einzuholen.
Ich wurde nicht darüber informiert, dass ein Stand auf meinem Parkplatz sein wird. Informiert wurde ich von meiner Nachbarin, die schon länger hier wohnt. Nach langem hin und her telefonieren sagte man mir dass das stimmt. Ein alternativ-Parkplatz wurde mir nicht geboten. Ist das so in Ordnung?
Mir geht es darum dass man mich nicht aufgeklärt hat, nichts im Vertrag steht und ich keinen Parkplatz für die Dauer gestellt bekomme.
Ich muss dazu erwähnen dass man an meinem Wohnort nirgendwo parken kann, weshalb ich auch eine ordentlich Summe für meinen Platz auch (gerne) zahle.
2 Antworten
Hast Du einen bestimmten Platz exklusiv gemietet, dann ist dieser in Deinem Besitz, sodass kein anderer darüber verfügen kann. Wenn nun Dein Vermieter einfach mal Deinen Platz an einen Standbetreiber weiter vermietet, kannst Du die 4 Tage aus der nächsten Miete raus rechnen. Zudem muss der Vermieter ggf. alle Deine Aufwendungen zahlen, die Du hattest, um einen Ersatzplatz nutzen zu können.
Es geht ja auch nicht, dass Dein Vermieter Deine Wohnung mal eben für zwei Wochen über airbnb weiter vermietet, weil Du gerade in Urlaub bist.
Auf 2 Hochzeiten tanzen geht gar nicht. Er kassiert dann ja auch doppelt. Das würde ich ihm abziehen.
Sicher gibt es Gewohnheitsrechte, über die man diskutieren kann. Aber wenn ich für eine Leistung zahle, möchte ich sie auch haben. Und dann noch nix sagen, ist der Knaller.
Ja, ist tatsächlich mein Parkplatz. Diesen Miete ich zusammen mit meiner Wohnung an.