Darf einem der Schwarzgurt entzogen werden?

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Ja, bei Verstoß gegen die Regeln, Doping oder unehrenhaftes Verhalten.

Liebe 🌞 Grüße

Die Frage lässt sich sehr einfach beantworten.

Du siehst bei dem entsprechenden Verband unter Prüfungsordnung nach.

Das Deutsche Dan Kollegium hat in seiner Fachzeitschrift in einem Beitrag auf die Aberkennung der Graduierung zweier Judo-ka hingewiesen. Einer mit dem 6. Dan und einer mit dem 9.Dan. Diese wurden aberkannt.

Was passierte dann? Beide traten aus dem DDK aus - in ihrem Verein werben beide Judo-ka jetzt der mit dem 6.Dan neu dem 8. Dan Judo und der andere Judo -ka weist darauf hin der 9.Dan wurde von DDK verliehen. Stimmt auch - nur die Aberkennung fehlt.

Nachtrag: Das Deutsche Dan Kollegium hat in seiner Prüfungsordnung den Punkt Aberkennung des Gürtelgrades und die Gründe aufgelistet.

Im Ju-Jutsu 1x1 habe ich vergeblich gesucht. Eigentlich logisch, wenn für den 1. Dan immer eine Prüfung abgelegt werden muß. Dann der 5. Dan die letzte praktische Prüfung ist. Alle anderen Dan-Grade werden verliehen. Habe ich eine Prüfung bestanden, behalte ich den Grad. Aber wenn ich länger kein Ju-Jutsu mehr auf der Matte übe, bin ich eigentlich kein Ju-Jutsu-ka mehr.

Daher ist mein Hinweis auf die Prüfungsordnung Deines Verbandes - das ist für Dich bindend.

Natürlich ist das erlaubt. Nur der Hinweis beim DJB oder DDK bin ich Mitglied mit diesem Dan-Grad sollte unterlassen werden.

Einfach einen eigenen Verband gründen - ein Verein und als Stilgründer - suche einen Gürtelgrad aus.

Woher ich das weiß:Hobby

Ja, aktuelles prominentes Beispiel hierfür ist Vladimir Putin.


buntan  18.08.2024, 18:05

Nur wird diesen das nicht kümmern.