Darf der Vermieter durch die Garage den Heizungsraum betreten?
Hallo ich hab mal eine Frage an die Hobby Juristen unter euch. Wir haben ein Haus gemietet mit einer Garage und in der Garage ist der Zugang zum Heizungskeller. Darf der Vermieter so oft er will und wann er will durch die von uns angemietete Garage um sich Zugang zu verschaffen zu seinem Heizungsraum? In die Wohnung einfach so darf er ja nicht ohne einen Notfall wie sieht es dort aus?
Liebe Grüße
6 Antworten
Der Vermieter darf vermietete Räume nicht ohne Weiteres betreten, auch die Garage nicht. Das müsste schon zwischen Vermieter und Mieter abgesprochen sein - oder im Mietvertrag vereinbart.
Ist die Garage beim Wohnungsvertrag dabei oder ist es ein zusätzlicher Vertrag und wie sieht es aus mit einem dort hinterlegten Zugangsrecht zum Heizungsraum? Anonsten wäre die Frage missverständlich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies nicht vertraglich geregelt wurde, da der Heizungsraum mehrmals im Jahr betreten werden muss, nicht nur für den Schornsteinfeger sondern auch für ständige Kontrollen.
Garage ist beim wohnungsvertrag dabei und ein hinterlegtes Zugangsrecht steht nicht im Vertrag das ist es ja eben. Wir haben ja auch nichts gegen dass er den Raum betritt aber er macht es halt alle 2 Tage ohne irgend eine Ankündigung
Wenn ihr das komplette Haus (inklusive Heizungskeller und Garage) gemietet habt, darf der Vermieter genauso wenig einfach so in den Heizungskeller bzw. die Garage, wie in die Wohnung.
Ah, okay. Dann ist es trotzdem Hausfriedensbruch, wenn er durch eure Garage latscht. In einem entsprechenden Schreiben würde ich ihm das darlegen. Und mit rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn er sich nicht daran hält.
Unsere Vermieterin ist früher auch immer durch den zur Mietsache gehörenden Garten gegangen, weil der nicht umzäunt ist und quasi frei zugänglich. Das hat ihr auch erst ein böses Schreiben von uns ausgetrieben.
Darf der Vermieter so oft er will und wann er will durch die von uns angemietete Garage um sich Zugang zu verschaffen zu seinem Heizungsraum?
Nein.
Schließzylinder wechseln, Problem gelöst.
Wenn der einzige Zugang zum Heizungskeller durch eure Garage verläuft, dann darf er das. Wahrscheinlich hat er versäumt, einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag zu schreiben.
Haus und Garage ja aber der Heizungskeller nicht