Darf der Besitzer eines Ladens nachträglich den Preis ändern?

3 Antworten

§ 119 BGB Anfechtung eines Kaufvertrages wegen Preisirrtum

Das kenne ich aus dem Onlinehandel. Wie das beim Kauf im Laden läuft, weiß ich nicht. Im Normalfall bin ich mit der Ware weg und der Verkäufern kennt mich nicht.


FXG36  24.09.2024, 21:55

Bei dem Transaktionspreis würde eine Anfechtung vermutlich ins Leere laufen. Wenn das ursprünglich angebotene Produkt weit unter einem annehmbaren Marktpreis liegt und ein Irrtum glaubhaft gemacht wird.

Solange Du die Jacke auf den Kassentresen legst und der Verkäufer Dir dann vor dem Zahlen sagt "Oh, das Preisschild ist falsch, dafür verkaufe ich die Jacke nicht", ist der Fall sehr eindeutig. Der Verkäufer ist im Recht und es bleibt an Dir die Jacke zum höheren Preis zu kaufen (juristisch betrachtet machst nämlich Du an der Kasse ein Kaufangebot und nicht etwa der Verkäufer durch Ausstellung der Ware in seinem Laden ein Verkaufsangebot - klingt auch in meinen Ohren auch nach Jahrzehnten immer noch seltsam und realitätsfremd).

Hast Du bereits bezahlt, wird das Ganze zu einem juristischen Streitfall, ob der Verkäufer dann noch einen Irrtum glaubhaft geltend machen kann. Schließlich tippt er den Betrag vor der Geldübergabe ja in die Kasse ein und spätestens an dieser Stelle könnte man erwarten, dass er weiß, was er gerade zu welchem Preis verkaufen will. Ab hier ist die Frage aber eher etwas für ein juristisches Seminar und nichts mehr für Laien wie mich.

Wenn du schon bezahlt hast, nicht mehr, es sei denn er kann nachweisen, dass du das Preisschild falsch angebracht hast. Das wäre Betrug.

An der Kasse bevor du bezahlt hast, ist das allerdings erlaubt.