Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einem befristeten Arbeitsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen?

8 Antworten

Zum einen muss dafür im Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung explizit vereinbart sein.

Zum anderen darf das Kündigungsschutzgesetz dem nicht entgegenstehen. Das greift bei mehr als 10 Vollzeitstellen und mehr als 6 Monaten, in denen das Arbeitsverhältnis bereits besteht.

Ohne Kündigungsschutz und mit Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ist das möglich.


Formenbau 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 22:56

Im Vertragstext steht halt explizit Folgendes:

"Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und den Mitarbeiter gelten die Kündigungsfristen gem. § 622 (2-3) BGB i. d. F. V. 19.03.2020."

Mehr als 10 Vollzeitstellen gibt es da. Allerdings nur eine Woche ca. gearbeitet.

In dem Falle kann man gar nichts machen. Oder?

Kündigung enthält keine Begründung. Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß gehört, sondern nur informiert. In der Kündigung wird aber "ordnungsgemäß gehört" behauptet.

Die Krankenkasse schreibt mir, dass sie davon ausgeht, dass meine Arbeitsunfähigkeit selbst der tatsächliche Anlass für die Kündigung war.

HappyMe1984  08.09.2024, 22:58
@Formenbau

Ja, damit ist die Möglichkeit zur Kündigung vereinbart. Kündgungsschutz greift noch nicht. Somit kann der Arbeitgeber ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung der Frist kündigen.

Gegen eine solche Kündigung kannst du nur mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen, wenn du gerichtsfest beweisen kannst, dass der Grund der Kündigung komplett ungerechtfertigt und nicht okay war. Dafür reicht es aber nicht, dass die Krankenkasse mutmaßt, was der Grund gewesen sein könnte! Du müsstest diesen sicher und beweisbar WISSEN und er müsste eben nicht okay sein. Ansonsten, tja, Pech gehabt, neuen Job suchen und von vorne!

Formenbau 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 23:37
@HappyMe1984

Oh... Ok. Also wäre doch eine Kündigungsschutzklage möglich?

Ist denn der von der Krankenkasse gemutmaßte Grund "nicht okay"? Weil: Davon gehe ich auch stark aus.

Hab ja nix gemacht was eine Kündigung rechtfertigen könnte. Es wird schon wegen der AU sein.

Formenbau 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 23:41
@HappyMe1984

Ja gut. Wie will man da was beweisen?

Es ist ja außerdem so, dass die Krankenkasse mich indirekt zwingt zum Klagen.

Hängt davon ab ob ein ausreichender Grund vorliegt, grundsätzlich aber ja.


Jurafuchs  08.09.2024, 22:36

Äh, nein.

Isuzu189  08.09.2024, 22:37
@Jurafuchs

Inwiefern hebelt ein befristetes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer betriebs-, verhaltens- oder personensbedingten Kündigung aus?

Ja natürlich. Ordentliche Kündigungen sind immer möglich. Ausser sie wurden im Arbeitsvertrag konkret ausgeschlossen was aber unwahrscheinlich ist.

Und eine Probezeit gibt es eigentlich immer. Wie lang würde ich mich jetzt nicht festlegen wollen vorallem bei einer Befristung auf 6 Monate. Aber wenn du ne Woche nach Beginn des Arbeitsvertrags schon nicht mehr kommst dann kannst du jegliche Klagen meines Wissens nach vergessen. Es lohnt sich einfach nicht da Geld zu investieren das nachher dann nahezu sicher weg ist.

Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einem befristeten Arbeitsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen?

Nur wenn es vereinbart wurde, wonach es jedenfalls aussieht.

"Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und den Mitarbeiter gelten die Kündigungsfristen gem. § 622 (2-3) BGB i. d. F. V. 19.03.2020."

Dürfte nur "halb" zulässig sein. Es gilt immer die aktuelle Fassung. Zudem dürfte auch keine Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag zulässig sein! Die wenigen Ausnahmen treffen wohl hier nicht zu. Mithin könnte die Klausel per se ungültig sein und ggfs. eine Kündigung analog auch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Kwalliteht  09.09.2024, 17:56

Probezeit ist auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen möglich und üblich.

Formenbau 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:02
@Kwalliteht

Mag sein. Bei diesem Vertrag gibt es aber definitiv keine Probezeit.

Kwalliteht  09.09.2024, 18:05
@Formenbau

Wenn nichts von Probezeit im Vertrag steht, dann gibt es natürlich auch keine Probezeit.

GS2000  09.09.2024, 18:15
@Kwalliteht
Probezeit ist auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen möglich und üblich.

In kurzen Befristungen nicht, da die Zeit zu kurz für eine Erprobung wäre und mithin obsolet.

Kwalliteht  09.09.2024, 19:53
@GS2000

Auch da wäre es möglich, wenngleich nicht sinnvoll.Probezeit darf BIS ZU 6 Monate sein, kann aber auch ein Tag sein.

GS2000  10.09.2024, 07:44
@Kwalliteht

lex specialis derogat legi generali: § 15 TzBfG steht dem entgegen.

Kwalliteht  10.09.2024, 09:43
@GS2000
(3) Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.

Wieso? Passt doch: 1 Tag Probezeit, 2 Monate Vertragsdauer. Will der Arbeitgeber früher aus dem Vertrag, muss er noch am ersten Tag kündigen.

Formenbau 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 15:32

"Wonach es aussieht"... Was liefert denn den Hinweis?

Und wie finde ich heraus ob die Klausel per se ungültig ist?

GS2000  09.09.2024, 15:58
@Formenbau

Das sollte sich jemand der sich wirklich damit auskennt, unter Vorlage aller Papiere ansehen.
Es stellt sich die Frage nach Befristungsdauer und--grund, sowie der Vereinbarung einer etwaigen Probezeit. Auch die Frage stellt sich, ob die o.g. Klausel ausreichend ist um abweichend eine Kündigungsmöglichkeit einzuführen. Es könnte der Klarheit und Bestimmtheit ermangeln, aber hier fehlt der Vertrag als Ganzes.

Wann wurde der Vertrag begonnen? Wurde der Arbeitsvertrag mit auf Papier unterschrieben? Mit welcher Frist wurde wann gekündigt? Welcher Grund ist angegeben?

Wenn keiner in der Kündigung steht, sollte dringen dieser angefordert werden.

Formenbau 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 16:15
@GS2000

Befristungsdauer: 6 Monate.

Mündlich überliefert (vom Chef) wurde mir aber, dass der Vertrag zunächst auf 12 Monate befristet sei und dann - wenn nichts dagegen spricht - in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird. Aber egal.

Grund der Befristung ist mir nicht bekannt.

Eine Probezeit ist definitiv nicht vereinbart. Es sei denn es ergibt sich von Gesetzeswegen automatisch eine Probezeit, was mir von Juristen aber verneint wurde. Manche Leute haben mir auch schon gesagt, dass die 6 Monate Befristung selbst die Probezeit wäre.

Der Vertrag liegt mir im Original auf Papier vor. Sind 3 Seiten. Der Text eigentlich simple as possible. Unterschrieben vom Chef.

Vertrag wurde am 1. August begonnen. Am 11. August kam der Vertragspartner ins Krankenhaus. Und nach wenigen Tagen, noch während dem Krankenhausaufenthalt, kam die Kündigung.

Begründung ist keine enthalten.

Die letzte Kündigung erging zum 30.09.

Auch in dieser (2. Kündigung) ist keine Begründung enthalten.

GS2000  09.09.2024, 18:13
@Formenbau
Eine Probezeit ist definitiv nicht vereinbart. Es sei denn es ergibt sich von Gesetzeswegen automatisch eine Probezeit, was mir von Juristen aber verneint wurde. Manche Leute haben mir auch schon gesagt, dass die 6 Monate Befristung selbst die Probezeit wäre.

Das ist soweit zutreffend! Wird nur oft auch noch versucht unterzubringen, daher oft auch ein Bestandteil unwirksam.

Auch in dieser (2. Kündigung) ist keine Begründung enthalten.

Wichtig ist, dass gegen (!) jede Kündigung gerichtlich binnen 21. Tagen interveniert werden muss.

Vertrag wurde am 1. August begonnen. Am 11. August kam der Vertragspartner ins Krankenhaus. Und nach wenigen Tagen, noch während dem Krankenhausaufenthalt, kam die Kündigung.

Dann kann sich der AG freuen, da während dessen noch keine Entgeltfortzahlung, sondern nur Krankengeld von KK besteht!

Maximilian112  09.09.2024, 18:47
@GS2000

In den Ersten 6 Monaten besteht kein Kündigungsschutz. Unabhängig von irgendeiner nicht bestehenden Probezeit.

Wie willst du hier eine Kündigungsschutzklage führen?

GS2000  09.09.2024, 18:49
@Maximilian112

Über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung kann Klage geführt werden, mit oder ohne Kündigungsschutz. Das Gesetz gibt einen relativen Schutz insbesondere, wenn noch nicht einmal der Grund mitgeteilt wurde!

Maximilian112  09.09.2024, 18:56
@GS2000

Eine Kündigung ausserhalb des Kündigungsschutzes bedarf keiner Begründung.

Etwas anderes:

"Ausnahmsweise hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (§ 8 EntgFG). Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit kündigt oder mit dem Arbeitnehmer die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart"

Da die Kündigung ohne Nennung eines Grundes erfolgte wird das wohl zutreffen. Deshalb auch der Hinweis der Krankenkasse denke ich.


Formenbau 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 22:03

Aha... Jetzt kommen wir der Sache näher. Eine der wenigen Antworten, mit denen ich am meisten anfangen kann. Zumindest verstehe ich sie gut.

Allerdings.... Ich bin hin und her gerissen.

Also... AN nach 7 Arbeitstagen au-krank. Dann für den Zeitraum des Klinikaufenthaltes Krankengeld bekommen.

Ändert sich dadurch was an deiner Antwort?

Maximilian112  09.09.2024, 22:20
@Formenbau

Ich bin kein Jurist. Das war nur ein Hinweis von mir was über diese Kündigung im Entgeltfortzahlungsgesetz steht.

Der Job ist futsch. Da versteh ich sicher auch den AG. Aber die Gesetzlichkeiten schützen hier den Arbeitnehmer.

Definitiv wird dir das ein RA beantworten können. Aber ich würde vorher mit der KK sprechen.

Formenbau 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 22:39
@Maximilian112

Ok... Schwierig... Nunja... Ich hab viele verschiedene Auskünfte von vielen verschiedenen Stellen... Und es ist für mich schwer eine Entscheidung zu treffen. Ich fürchte das Kostenrisiko. Wenngleich ich mir gute Chancen ausrechnen würde.

Die KK bleibt ja bei ihrer Ansicht offenbar. Der AG sei für den September in der Pflicht. Und sogar ein paar Tage darübet hinaus.