Darf das Personal ein Gast rauswerfen?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Heyho,

Ja, der Wirt, die Angestellten und alle die dazu gehören, dürfen Gästen und anderen Personen gegenüber das Hausrecht geltend machen und ihnen beispielsweise anordnen, das Gründstück zu verlassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob von der Person eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde oder nicht.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Ergänzung: Ein solches Vorgehen des Wirtes kann gerechtfertigt werden, wenn sie Handlungen der Person geschäftsschädigend auswirken oder gegen die Hausordnung verstoßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

suumcuique5786  15.08.2024, 09:44

das ist ber sowohl im Einzelhandel als auch in Restaurants nicht pauschal korrekt. In solchen fällen muss ein trifftiger grund vorliegen. Entweder strafbares Verhalten also klassisches Beispiel diebstahl oder man muss massiv anvere Kunven belästigen klassisches bsp wäre der ungepflegte Obdachlose den man sofort bei betreten des Ladens am anderem ende schon riechen kann.

0
PumPum2004  15.08.2024, 09:46
@suumcuique5786

Also ein verstoß gegen die Hausordnung oder geschäftsschädigendes Verhalten ... was ist an meiner Antowrt falsch?

0
Schubert610  15.08.2024, 09:50
@PumPum2004

das war aber nicht die Frage, hier geht es darum das der Gast zu viel gegessen hat weil der Chef ja sagt:
es reicht jetzt und bitte verlass das Lokal

und das ist kein Grund den Gast aufzufordern das Restaurant zu verlassen, denn man hat einen Vertrag geschlossen und der besagt das der Gast soviel essen darf wie er möchte

0
maxundmogli 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:42

Aber das Geld fürs All you can Eat?

0
PumPum2004  15.08.2024, 09:44
@maxundmogli

Das ist unerheblich. Ab der bezahlung hat die Person anspruch auf die Dienstleistung. Sobald sie aber gegen die Haurordnung verstößt, verfällt ihr Recht auf die in Anspruchnahme der Dienstleistung.

2

da müsste man nun den Grund kennen der fürs Hausrecht genutzt wurde, sonst ann man nicht beurteilen ob es zulässig war. Allgemein steht hier aber ein Vertragsbruch im Raum

Der Wirt hat das Hausrecht und kann jeden seines Lokales verweisen.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:41

Aber der Gast hat fürs all you can eat bezahlt

0
Schubert610  15.08.2024, 09:52
@Munga01

jeder darf so viel essen wie er will das sagt es ja aus  all you can eat, somit darf der Gast auch 20 Pizzen essen wenn er das schaffen würden.

0
Munga01  15.08.2024, 10:44
@Schubert610

Leider ist das vollkommen unrealistisch. Selbst 10 Pizzen schafft niemand.

0
Schubert610  15.08.2024, 10:54
@Munga01

ja aber darum geht es nicht, es wird ein fiktiver Fall sein, und da ist der Gast im recht, er hat mit dem Restaurant einen Vertrag geschlossen, der besagt " all you can eat", und wenn der Chef in rauswerfen ohne Grund will, dann muß er dem Gast das Geld erstatten egal wie viel er schon gegessen hat weil der Vertrag von Seiten des Restaurants nicht erfüllt wurde.

0

Ich würde es in Anwendung des § 243 BGB lösen. Bei einer Gattungsschuld muss der Wirt hier eine Leistung nach mittlerer Qualität und Güte erbringen.

Dieses "all you can eat" bedeutet meiner Meinung nach nicht, dass sich der Gast alles reinstopfen kann bis Unterkante Oberlippe, sondern dass er eben ein Angebot erhält, das über der normal üblichen Leistung liegt auf das sich der Gast auch verlassen kann, dass er also mehr essen darf, als der Wirt bei einem normalen Portionsangebot zu leisten bereit ist und was auch die normalübliche Nahrungsaufnahme übersteigt.

Hier wirbt ein Möbelhaus mit ".......(Name) macht Dich glücklich". Ich glaube kaum, dass ich das Möbelhaus nach dem Kauf wegen entgangenem Lustgewinn verklagen kann.

Dieses "all you can eat" läuft nach meiner Meinung mehr als markschreierische Anpreisung.

Die Person möchte ich sehen, die 10 Pizze isst. Kein Wirt/Koch wird ihm noch 4 zusätzliche Pizze geben. Da ist eher die umgekehrte Situation der Fall. Nämlich dass dem Gast gesagt wird, nach ca. 8 Pizze ist schluss. All you can eat bedeutet nicht, dass du ein Tupperware mitnimmst und noch eine Wochenration nach Hause schleppst.

Bei uns gibt es viele Restaurants, die eine Busse erheben, wenn bei „all you can eat“ oder bei „brunch“ der Teller gerappelt voll und die Hälfte stehengelassen wird; skrupellos aber der nächste Teller gefüllt wird. Das ist auch gut so.