Darf das Jugendamt mir den Auszug aus der Wg verbieten?

4 Antworten

Mit 18 kannst hinziehen wo Du willst, Problem wird wohl das finanzielle sein nicht ob Du es darfst

Du bist 18 und damit muss das Jugendamt deinen "Kinderschutz" nicht mehr sicherstellen. Dementsprechend wird das Jugendamt die stationäre Hilfe anstandslos beenden, wenn du wieder nach Hause willst - natürlich nicht, ohne dir zu sagen, welches Risiko du für deine Gesundheit du eingehst, wenn du die therapeutische Wohngruppe vorzeitig verlässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein, das kann es nicht, sofern kein Gerichtsbeschluß besteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Habe immer gedacht dass man mit 18 schon selbst entscheiden darf wo er/sie lebt.