Darf das Jugendamt mir den Auszug aus der Wg verbieten?
Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und wohne seit knapp 2 Monaten in einer Wg für Essstörung welche über das Jugendamt finanziert wird. Ich merke aber dass ich sehr stark mit Heimweh zu kämpfen habe und ich ziehe in Erwägung wieder nachhause zu ziehen. Die Wg hat mir deutlich gemacht, dass sie mich nicht zwingen können hier zu bleiben, sondern dass das alles von meinen Eltern und dem Jugendamt abhängig ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, kann das Jugendamt mir verbieten auszuziehen, bzw. zu meinen Eltern zu ziehen.
LG J
4 Antworten
Mit 18 kannst hinziehen wo Du willst, Problem wird wohl das finanzielle sein nicht ob Du es darfst
Du bist 18 und damit muss das Jugendamt deinen "Kinderschutz" nicht mehr sicherstellen. Dementsprechend wird das Jugendamt die stationäre Hilfe anstandslos beenden, wenn du wieder nach Hause willst - natürlich nicht, ohne dir zu sagen, welches Risiko du für deine Gesundheit du eingehst, wenn du die therapeutische Wohngruppe vorzeitig verlässt.
Nein, das kann es nicht, sofern kein Gerichtsbeschluß besteht.
Habe immer gedacht dass man mit 18 schon selbst entscheiden darf wo er/sie lebt.