Darf das jugendamt (in Obhutnahme) Die schule verbieten?

DasOrakel  23.09.2024, 07:45

Hast Du mittlerweile dort angerufen und wie alt bist Du?

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 07:53

Ich bin 18 und ich konnte dort niemanden erreichen

DasOrakel  23.09.2024, 07:55

Woher weißt Du dann dies:

da das Jugendamt ihn dies verboten hat

?

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 07:58

Weil er es mir am Dienstag noch erzählt hat das er die Woche (also letzte Woche) nicht zur Schule darf

4 Antworten

Sowas hat immer einen Grund, dir wird man aus Datenschutzrechtlichen Gründen auch keine weiteren Informationen geben was deinen Freund betrifft.


Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 07:54

seine Mutter ist halt auch nicht Körperlich gewalttätig. Und selbst wenn er nicht zur Schule darf aus Sicherheitsgründen, wieso darf er nicht mal lernen??

EwigeDunkelheit  23.09.2024, 07:55
@Freyja200

Hier kann niemand in die Kristallkugel gucken, wie bereits gesagt, weiteres wird man dir nicht dazu sagen.

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 07:59
@EwigeDunkelheit

Naja meine Frage war auch nicht ob die mir etwas sagen, sondern ob es erlaubt ist das er gar nichts mehr von der Schule mitbekommt. Er hat Schulpflicht also müssten die ihm doch mindestens lernen erlauben

EwigeDunkelheit  23.09.2024, 08:02
@Freyja200

Nochmal, du weißt nicht was vom Jugendamt beschlossen wurde geschweige was mit der Schule abgesprochen wurde.

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 08:09
@EwigeDunkelheit

Ich wurde als Kontaktperson angegeben und das ich sowas wie Schule eigentlich wissen darf

EwigeDunkelheit  23.09.2024, 08:10
@Freyja200

Nur weil du als Kontaktperson angegeben wurdest heißt es noch lange nicht das sich das JA dran zu halten hat bzw braucht, den Zahn darf man dir gleich ziehen.

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 08:12
@EwigeDunkelheit

“Den Zahn darf man dir gleich ziehen” Man kann auch höflicher sein. Ich mache mir einfach Sorgen um meinen Freund. Hast du keinen Menschen den du liebst und um den du dir Sorgen machen würdest wenn er/sie einfach verschwindet ?

EwigeDunkelheit  23.09.2024, 08:13
@Freyja200

Wo bin ich unhöflich? Du bildest dir ziemlich viel ein und hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun.

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 08:25
@EwigeDunkelheit

Ich bilde mir viel ein was mit der Realität nichts zu tuen hat? Ich habe einfach gefragt ob das Jugendamt das Recht hat ihm seine Schulpflicht zur verweigern. Das einzige was etwas anderes ist, ist das ich als Kontaktperson angegeben wurde und mir gesagt wurde das ich mit der Schule reden soll wenn etwas ist.

EwigeDunkelheit  23.09.2024, 08:28
@Freyja200

Auch die Schule hat sich an Datenschutz zu halten und geben solche Sachen nicht sinnfrei raus, natürlich bildest du dir reichlich viel drauf ein, du willst es lediglich nicht begreifen.

Dein Freund wird sich schon zu gegebener Zeit von selbst melden, oder halt nicht, solange hast du schlicht und ergreifend die Füße still zu halten.

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 09:23
@EwigeDunkelheit

Das weiß ich ja. Aber das war auch nicht die Frage von diesem Beitrag.

fallenstelle320  23.09.2024, 15:56
@Freyja200

du darfst garnix wissen. weder wird dir die schule noch das jugendamt, noch die psychiatrie über den aufenthaltsort auskunft geben

Da eine Schulpflicht besteht, müssen schon gravierende Gefahren für den Freund bestehen, dass ihm seitens des JA der Besuch verwehrt wird.


Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 08:10

Das Problem ist das seine Mutter an sich ja keine Gefahr ist.. das einzige was sein könnte ist, das sie sagte das ich eine Gefahr bin (sie hat mal auf meiner alten Schule angerufen und schlimme Dinge gesagt die nicht stimmen) jedoch weiß sie nicht das ich auf die gleiche Schule gehe

fallenstelle320  23.09.2024, 15:56
@Freyja200

wenn sie der meinung ist das du das problem bist, wirst du ihn eine sehr lange zeit nicht mehr sehen

niemand verbietet ihm die schule. er ist nicht mehr in obhut. da er psychische störungen hat, wird er eingewiesen worden sein in eine psychiatrie. dort hat er natürlich erstmal kein handy für ne weile.

Du kannst Dich an das Jugendamt wenden.

Auskunft solltest Du dort nicht bekommen, aber man kann die Inobhutnahme überprüfen.

Wenn Du glaubst, daß Deinem Freund Unrecht geschieht, kannst Du Dich auch an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden, wie ich bereits antwortete.

Viel mehr Möglichkeiten sehe ich nicht mit Ausnahme der Konsulation eines Fachanwaltes für Familienrecht.

Der kann aber auch nur die Überprüfung der Inobhutnahme initiieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

fallenstelle320  23.09.2024, 15:55

weder wird ein anwalt für sie tätig, noch kümmert sich die polizei um irgend etwas. sie bekommt weder im jugendamt noch irgendwo anders auskunft. sie kann die sorgeberechtigte mutter fragen

Freyja200 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 08:12

Danke